Zeitschrift für Palliativmedizin 2006; 7 - V3_5
DOI: 10.1055/s-2006-954084

Auswirkungen des § 39a SGB V und daraus resultierender Änderungsbedarf

G Graf 1
  • 1Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz E. V., Nierderzier

Die Implementierung des § 39a SGB V als Rechtsgrundlage für die Bezuschussung von Aufenthalten in stationären Hospizeinrichtungen durch die gesetzlichen Krankenkassen war ein Wunder und Novum in der Sozialgeschichte gleichermaßen. Initiiert durch die Bürgerbewegung Hospiz gelang es im Jahre 1997, dem Recht der Sterbenden ein Profil zu verleihen. Die verpflichtende Zusammenarbeit eines multidisziplinären Teams war dabei ebenso einmalig wie die Kooperation zwischen Hauptamt und Ehrenamt. Nun, da einige Jahre der praktischen Erfahrung hinter uns liegen, werden weitere Notwendigkeiten im Rahmen des § 39 a SGB V sichtbar. Neben dem Ausbau von ambulant vor stationär gilt es auch, die qualitativen Elemente zu schützen und auszubauen. Sichtbar wird dabei die Gratwanderung einerseits zwischen Ideal und Idealisierung aber auch zwischen Institution und Institutionalisierung. Einhergehend mit der Fragestellung, wie viel Menschlichkeit bezahlbar ist, werden Änderungsvorschläge zur gesetzlichen Regelung analysiert und strukturiert.