Zeitschrift für Palliativmedizin 2006; 7 - V3_4
DOI: 10.1055/s-2006-954083

Stand der Umsetzung der Palliativmedizin gemäß ÖBIG-Vorlage Österreich

J Baumgartner 1
  • 1Koordination Palliativbetreuung Steiermark, Graz, Österreich

In Österreich wurde vom Österreichischen Institut für Gesundheitswesen (ÖBIG) gemeinsam mit Experten im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (BMGF) ein Konzept für eine abgestufte Hospiz- und Palliativversorgung erstellt (2004). Um österreichweit abgestimmte Rahmenbedingungen und Empfehlungen für eine flächendeckende, bedarfsgerechte und einheitliche Versorgung zu erarbeiten, wurde im Frühjahr 2005 eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Sozialversicherung sowie Ärztekammer eingerichtet. Zwei Unterarbeitsgruppen haben Empfehlungen zum Auf- und Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung sowie Grundlagen für den Diskussions- und Entscheidungsprozess in Bezug auf die Finanzierung dieses Versorgungsbereiches aufbereitet. Das System besteht aus einer palliativen Grundversorgung in den bestehenden Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie – bei komplexen Situationen und schwierigen Fragestellungen – einer Versorgung durch Hospiz- und Palliativeinrichtungen. Der Auf- und Ausbau soll in Etappen erfolgen und im Jahr 2012 abgeschlossen sein. Begleitend sind Maßnahmen zur Vernetzung der Versorgungsstrukturen, im Bereich der Bildung und Qualitätssicherung vorgesehen sowie eine breite Öffentlichkeitsarbeit über die Hospiz- und Palliativversorgung zur Verbesserung des Informationsstandes in den Fachkreisen und in der Bevölkerung. Die Umsetzung sollte in einem koordinierten, bundesweit abgestimmten Prozess erfolgen. Zu diesem Zweck wird die Einsetzung von Koordinationen in den Bundesländern sowie einer bundesweiten Koordinationen vorgeschlagen. Die Umsetzung soll durch ein begleitendes Monitoring evaluiert werden. Unbestritten ist, dass eine spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung eine Qualitätsverbesserung in der Versorgung der Zielgruppe bewirkt und eine Verlagerung der Sterbeorte aus dem Krankenhaus in die vertraute Umgebung zur Folge hat – zwei Effekte, die allfällige zusätzliche Kosten zumindest relativieren sollten. Resümierend ist festzustellen, dass zur Umsetzung einer flächendeckenden abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung die langfristige Finanzierung der einzelnen Versorgungsangebote durch den Gesundheits- und den Sozialbereich gesichert sein muss. Die Weichenstellungen für konsequente Integration der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung ins System werden auf politischer Ebene getroffen (nach ÖBIG 2006).