Zeitschrift für Palliativmedizin 2006; 7 - V3_2
DOI: 10.1055/s-2006-954081

Finanzierung der ambulanten Palliativversorgung

T Schindler 1
  • 1PKD NRW Palliativ-Med. Konsiliardienst, Geldern

Die Finanzierung der ambulanten Palliativversorgung in Deutschland ist bisher rudimentär. Ein nicht unwesentlicher Teil der Kritik an der zum Teil nicht bedarfsgerechten Versorgung unheilbar kranker und sterbender Menschen im häuslichen Bereich speist sich aus eben dieser Tatsache. Die sektorale Gliederung des Gesundheitswesens und seine Finanzierung aus verschiedenen Töpfen macht es zudem erforderlich, die Finanzierung der ambulanten Palliativversorgung wie einen Flickenteppich zu beschreiben, da es eine einheitliche Finanzierung aus einem Guss (bisher) nicht gibt. Bei der Finanzierung der ambulanten Palliativversorgung muss deshalb unterschieden werden in die Finanzierung ärztlicher Leistungen, die Finanzierung pflegerischer Leistungen und die Finanzierung von Leistungen weiterer Leistungserbringer, die in diesem Zusammenhang tätig sind. Darüber hinaus muss unterschieden werden zwischen den Leistungen der allgemeinen Palliativversorgung und den Leistungen der spezialisierten Palliativversorgung. Allerdings: Weder in den Sozialgesetzbüchern V und XI, noch in den Gebührenordnungen und Leistungskatalogen der Leistungserbringer wurde dieser Unterschied bisher berücksichtigt. Leistungen der spezialisierten Palliativversorgung werden gleichwohl inzwischen im Rahmen von Integrationsverträgen im Zusammenhang mit § 140 a-d SGB V erbracht. In diesen seit der letzten Gesundheitsreform im Jahr 2004 ermöglichten Integrationsverträgen zur Palliativversorgung werden Zielgruppe, wesentliche Strukturelemente und vor allem auch das Leistungsangebot der Anbieter mehr oder weniger detailliert beschrieben. Die wenigen Angebote der integrierten Palliativversorgung sind bisher jedoch reine Insellösungen an wenigen Standorten und als Vertragspartner stehen in der Regel nur einzelne Krankenkassen zur Verfügung, so dass betroffene Patienten anderer Kassen von dem regionalen Angebot nicht erreicht werden. Eine flächendeckende bedarfsgerechte Versorgung unheilbar kranker und sterbender Menschen kann dadurch nicht erreicht werden. Sowohl im Bund als auch in den Ländern haben die politischen Entscheidungsträger inzwischen aber erkannt, wie dringend notwendig eine ausreichende Finanzierung der Leistungen der ambulanten Palliativversorgung auch in der Fläche ist. In den in diesem Kontext diskutierten Konzepten auf Bundes- und Länderebene spielen der Teamgedanke, der multiprofessionelle Ansatz in der Palliativversorgung, die Möglichkeit sektorenübergreifender Tätigkeit, die Unterscheidung zwischen allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung sowie der Unterschied zwischen rein beratend-konsiliarischer Unterstützung und direkten Leistungen in der realen Versorgungspraxis eine wichtige Rolle. Spätestens durch die Empfehlungen der Bundestags-Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ im Sommer 2005 zur „Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland durch Palliativmedizin und Hospizarbeit“ (DS 15/5858) ist die Debatte darüber, wie auch im ambulanten Sektor eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur für Betroffene aufgebaut und finanziert werden kann, in vollem Gange. Auf dem DGP-Kongress in Hamburg soll ein Überblick über den aktuellen Stand der Dinge im Bund, in den Ländern und in der Selbstverwaltung gegeben werden.