Gesundheitswesen 2006; 68 - A94
DOI: 10.1055/s-2006-948650

Return to Work – Definition und Assessment

M Morfeld 1, U Koch 1
  • 1Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg

Hintergrund: Für alle Formen der Rehabilitation steht eine (Re-)Integration in das soziale Umfeld und in das Erwerbsleben im Vordergrund. Versucht man internationale Studien zur Rehabilitation unter dem Zielkriterium „Rückkehr an den Arbeitsplatz“ bezüglich ihres Erfolges zu bewerten, bleiben abschließende Aussagen begrenzt. Vielfach ist nicht operationalisiert worden, was unter einer Rückkehr an den Arbeitsplatz genau verstanden wird. Für Deutschland liegen für den Bereich der Rehaforschung Vorschläge vor, wie die Rückkehr an den Arbeitsplatz erfasst werden kann. Die erfolgreiche Wiedereingliederung in den Beruf ein Jahr nach der Rehamaßnahme wird dabei wie folgt definiert (vgl. Bürger, Dietsche, Morfeld & Koch, 2001): Rückkehr an den Arbeitsplatz, im Jahr nach der Rehabilitationsmaßnahme, weniger als 12 Wochen AU und im Jahr nach der Rehamaßnahme wurde kein Rentenantrag gestellt. Besonderer Stellenwert kommt dabei auch einer subjektiv berichteten Rückkehrintention der Versicherten zu. Ziel: Der Beitrag reflektiert eine Auswahl rehawissenschaftlicher Untersuchungen aus dem nationalen und internationalen Sprachraum und geht dabei auf die spezifischen zugrunde gelegten Konzepte einer Rückkehr an den Arbeitsplatz aus methodischer Perspektive ein. Methoden: Anhand einer aktuellen Untersuchung zur medizinischen Reha nach Bandscheibenoperation (n=281) wird an den für die Rehawissenschaften vorgeschlagenen Operationalisierungen aufgezeigt, welche Aussagen zum Befragungszeitpunkt ein Jahr nach Rehaende getroffen werden können. Besonderes Augenmerk wird auf die patientenseitige Erfassung der AU-Zeiten gelegt und auch hier ein Vorschlag für ein entsprechendes Assessment unterbreitet. Dies bezieht sich auf den sozialrechtlich relevanten Umstand des Zeitpunktes, ab wann eine Krankmeldung an die versichernde Krankenkasse gemeldet werden muss. Ergebnisse: Entsprechend der vorgeschlagenen Definition zeigt sich, dass nach dem ersten Kriterium lediglich 5% der Befragten nicht an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind. Hinzukommen 2% die bereits einen Rentenantrag gestellt haben, 3% die dies in naher Zukunft beabsichtigen sowie 14% die im Jahr nach der Reha mehr als 12 Wochen AU-Zeiten aufweisen. Dies bedeutet, dass nach dem relativ konservativem Kriterium nur 76% der Befragten ein Jahr nach Reha erfolgreich wiedereingegliedert werden konnten. Diskussion: Es kann gezeigt werden, dass eine entsprechende Erfassung nach o.a. Operationalisierung die Rückkehr an den Arbeitsplatz gut darstellen kann. Allerdings gilt es auch bei dieser Operationalisierung begleitende, vor allem sozialrechtliche Implikationen zu beachten. So zeigte sich beispielsweise in der hier zugrundegelegten Untersuchung, dass ein Teil der Rehabilitanden im Anschluss an die stationäre Rehamaßnahme an einer stufenweisen Wiedereingliederung teilnahm. Während dieser Maßnahme wurden die Patienten teilweise über einen Zeitraum krankgeschrieben, obwohl sie eigentlich wieder erwerbsfähig waren. Schlussfolgerungen: Die Erfassung von RTW sollte in zukünftigen Untersuchungen gerade im Rehabereich dezidierter operationalisert werden. Der hier vorgelegte Beitrag bietet einen ersten Ansatz hierzu, regt aber zugleich an, das hier vorgeschlagene Instrument noch weiter zu verfeinern.