Immer wieder werden auch Sie als Heilpraktiker mit dem Begriff des „Off-Label-Use”
konfrontiert. Unter „Off-Label-Use” versteht man die Anwendung eines zugelassenen
Arzneimittels außerhalb der von der deutschen oder europäischen Zulassungsbehörde
genehmigten Anwendungsgebiete (Indikationen). Grundsätzlich dürfen in Deutschland
Medikamente nur zur Behandlung derjenigen Erkrankungen eingesetzt werden, für die
ein Hersteller die arzneimittelrechtliche Zulassung bei den zuständigen Behörden erhalten
hat. Man spricht beim „Off-Label-Use” auch von zulassungsüberschreitendem Einsatz
des Arzneimittels. Was sich sonst noch hinter diesem Begriff verbirgt und welche Konsequenzen
die Verwendung von Arzneien „off-label” für Sie als Heilpraktiker haben kann, hat
Ihnen Arne Kürger, der stellvertretende Sprecher der Arzneimittelkommission der deutschen
Heilpraktiker zusammengefasst.
Off-Label-Use - arzneimittelrechtliche Zulassung - zulassungsüberschreitender Einsatz
von Medikamenten - Zulassungsbehörde