Röntgen-Schutzkleidung für Anwender wird nach der europäischen Norm EN 61331–3 hergestellt
und klassifiziert.
Die Schutzwirkung wird dabei als Blei-Gleichwert angegeben.
Bei Stoffen, die kein oder nur wenig Blei enthalten, ist der Blei-Gleichwert zur Bewertung
der Schutzwirkung nicht geeignet, da er im kleinen Strahlenfeld ermittelt wird.
Vielmehr muss die Schutzwirkung bei großen Strtahlenfeldern gemessen und als Schwächungs-oder
Absorptionsfaktor angegeben werden.
Diese Messgrößen beinhalten auch die sehr intensitätsreiche Sekundärstrahlung, die
bleifreie Schürzen entwickeln.
Die Schutzwirkung hängt darüberhinaus stark von der Röhrenspannung ab.
Bleifreie Röntgenschutzkleidung wird künftig nach Schutzklassen eingestuft, die mit
denen von Bleischürzen (0,25/0,35/0,50mm) vergleichbar sind, d.h. im großen Strahlenfeld
annähernd gleiche Schutzwirkung wie Blei besitzen.
Lernziele:
Bleifreie Schutzkleidung darf hinsichtlich der Schutzwirkung nicht nach dem Bleigleichwert
beurteilt werden.
Die Schutzwirkung muss im großen Strahlenfeld bestimmt werden. Dabei ist auch die
intensive Sekundärstrahlung von Elementen wie Zinn, Antimon, Barium usw. zu berücksichtigen.
Schutzstoffe bzw. Kombinationen von Schutzstoffen, die wenig Sekundärstrahlung entwickeln,
sind zu bevorzugen.
Der Anwender kann bleifreie Schutzkleidung künftig nach Schutzklassen beurteilen,
die hinsichtlich der Strahlenabsorption der gleichen Schutzwirkung entsprechen wie
Bleischutzkleidung.
Die Schutzklasse muss vom Hersteller angegeben werden.
Damit wird die Kontinuität zu bleihaltiger Strahlenschutzausrüstung gewahrt.
Korrespondierender Autor: Eder H
Landesamt für Umwelt, 2, Am Stadtpark 43, 80538 München
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