Gesundheitswesen 2006; 68 - P20
DOI: 10.1055/s-2006-939659

Risikobewertung und Einstufung in der Zahnmedizin gebräuchlicher Medizinprodukte

P Kober 1
  • 1Landesgesundheitsamt Mecklenburg-Vorpommern, Neustrelitz

Bundeszahnärztekammer und die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut haben eine genaue Risikobewertung der Medizinprodukte in der Zahnmedizin vorgenommen und detaillierte Hinweise für die Aufbereitung erarbeitet. Für die infektionshygienische Überwachung durch die Gesundheitsämter und auch für die Begehungen der zuständigen Behörde nach § 4 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung stellen diese Hinweise eine große Hilfe dar, zumal auch einige typische Medizinprodukte genannt sind.

Für die praktische Überwachungstätigkeit durch die Gesundheitsämter reicht das aber oft nicht aus, weil die Tätigkeiten in den Zahnarztpraxen und die dafür eingesetzten Instrumente oft sehr spezifisch sind. Wer weiß schon aus dem Gesundheitsamt auf Anhieb, was allgemeine, präventive, restaurative oder kieferorthopädische (invasive) Maßnahmen sind und welche Instrumente dafür eingesetzt werden? Dazu kommt noch, dass manch langjährig tätiger Zahnarzt bestimmte Begriffe anders interpretiert als das gedacht ist. So sind „Übertragungsinstrumente“ nicht für jeden Zahnarzt Winkelstücke oder Turbinen sondern z.B. Instrumente zum Einbringen verschiedener Füllmaterialien. Für einen Außenstehenden ist es verwirrend, wenn er bestimmte typische Tätigkeiten wie z.B. Bohren, Fräsen, Finieren, Schleifen oder Polieren auseinander halten soll und z.B. ein Fräser für Feinstausarbeitungen aber auch zum Schleifen oder Glätten verwendet wird.

Zur Problemklärung ist in Mecklenburg-Vorpommern ein Hilfsmittel für die Gesundheitsämter in Wort und Bild (PowerPoint) entwickelt worden, das zu den allgemein genannten Tätigkeiten typische praktische Tätigkeiten nennt, die evtl. jeder von seinen eigenen Zahnarztbehandlungen kennt. Den angedeuteten Medizinprodukten und Einzelbeispielen sind typische Medizinprodukte zugeordnet worden, die auch etwas erklärt und im Vortrag im Bild gezeigt werden.

Die Richtigkeit des Inhaltes wurde mit einem Vertreter der Bundeszahnärztekammer abgestimmt.