ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2006; 115(3): 108
DOI: 10.1055/s-2006-939546
Praxisjournal
Recht
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Pflicht zur Aufklärung über den Versicherungsschutz des Privatpatienten

F. Otto
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
22. März 2006 (online)

Zusammenfassung

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.03.2005 - 5 U 144/04 - kann der Privatpatient unter Umständen eine teilweise Freistellung von den ihn treffenden Honorarbelastungen aus der durchgeführten Behandlung verlangen. Dies kommt dann in Frage, wenn der Zahnarzt seine Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung schuldhaft verletzt hat, indem er ohne genügende Kenntnis der Sachlage gegenüber dem Patienten äußert, die umfangreiche Implantatbehandlung werde vollständig von seinem Versicherer getragen und wenn er die Behandlung dann beginnt, ohne die Stellungnahme des Versicherers abzuwarten. Damit verletzt der Zahnarzt eine vertragliche Nebenpflicht.

Korrespondenzadresse

Dr. Franz Otto

Trienendorfer Str. 19, 58452 Witten

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