Allgemeine Homöopathische Zeitung 1976; 221(6): 221-228
DOI: 10.1055/s-2006-935791
Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co KG, Stuttgart

Der Unizismus in der Homöopathie und seine klassischen Ausnahmen bei HAHNEMANN

Artur Braun
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Publication Date:
10 April 2007 (online)

Zusammenfassung

Die Forderung Hahnemanns, dem Kranken jeweils nur ein einziges Mittel zu reichen, gehört zu den Glanzpunkten der Homöopathie. Die Behandlung eines Patienten durch mehrere Fachärzte führt heute oft zur gleichzeitigen Verordnung und Einnahme zahlreicher Medikamente. Das Zusammenwirken der einzelnen Arzneistoffe ist dabei nicht immer überschaubar. Das in den USA erschienene Werk "Drug Interactions" beschäftigt sich mit diesem neuen Problem und wurde 1974 an der Klinik Bonn-Venusberg ins Deutsche übersetzt. Die "ganzheitliche" Auffassung der Erkrankungen ermöglicht dagegen in der homöopathischen Medizin die Verordnung von Einzelmitteln mit allen Vorteilen der Monotherapie. Aus verschiedenen Schriften Hahnemanns werden einschlägige Äußerungen, vor allem 273 des Organon zitiert und erörtert. Durch die gleichzeitige Verordnung mehrerer Arzneien wird die homöopathische Behandlung unübersichtlich; der Erfahrungsgewinn bleibt gering. Nur als "Notbehelf" ist die Verordnung von Doppelmitteln, die meist im stündlichen bis wöchentlichen Wechsel gegeben werden, zulässig. Davon sind die beiden in der Methode begründeten klassischen Ausnahmen des Unizismus bei Psychosen und seuchenartigen Erkrankungen zu unterscheiden, bei welchen meist 2 Arzneien homöopathisch indiziert sind. Ähnliches gilt für die Behandlung Krebskranker.

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