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Der Klinikarzt 2006; 35(2): XVI-XVII
DOI: 10.1055/s-2006-933593
DOI: 10.1055/s-2006-933593
Recht
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Qualitätsgesicherte Versorgung sicherstellen - Fortbildungsnachweis nun auch für Fachärzte im Krankenhaus
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
23. Februar 2006 (online)
Seit Anfang des Jahres ist es so weit: Am 01. Januar 2006 ist die "Vereinbarung zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus"[*] in Kraft getreten, die der Gemeinsame Bundesausschuss am 20. Dezember letzten Jahres beschlossen hat. Sinn und Zweck dieser neu geregelten fachärztlichen Fortbildungspflicht ist es, die fachärztliche Qualifikation zu aktualisieren und dauerhaft zu erhalten, um so die qualitätsgesicherte Versorgung der Patienten im Krankenhaus sicherzustellen.
10 www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs7/beschluesse/2005-12-20-Vereinbarung-Fortbildung_BAnz.pdf