PPH 2006; 12(4): 213-218
DOI: 10.1055/s-2006-926828
Recht

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Die Soziotherapie nach § 37a SGB V - ein Schritt zur besseren Versorgung psychisch kranker Patienten?

C. Wendtland
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Publication Date:
09 August 2006 (online)

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Seit dem 1.1.2000 ist die Soziotherapie gemäß § 37a SGB V im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten. In diesem Beitrag sollen die rechtlichen und praktischen Hürden bei der Handhabung der Soziotherapie beleuchtet werden. Es zeigt sich, dass noch vielfältiger Handlungsbedarf gegeben ist, ehe die Soziotherapie zumindest mittelfristig eine Perspektive für qualifizierte Fachkräfte aus den Bereichen Sozialarbeit, Sozialpädagogik und psychiatrische Pflege bietet. Immerhin ist § 37a SGB V über seinen unmittelbaren Regelungsgehalt hinaus als Anknüpfungspunkt für eine Verbesserung der Rechtsstellung psychisch kranker Patienten in der GKV von Bedeutung.

Literatur

Rechtsanwalt Dr. Carsten Wendtland

Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges)

Varrentrappstraße 40

60486 Frankfurt am Main