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DOI: 10.1055/s-2005-922526
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Praxisveräußerung an ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Publication History
Publication Date:
21 November 2005 (online)
Nach § 95 Abs. 1 SGB V nehmen seit dem 1. Januar 2004 an der vertragsärztlichen Versorgung neben zugelassenen Ärzte, ermächtigte Ärzte und ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen und zugelassene Medizinische Versorgungszentren (MVZ) teil. MVZ sind nach der Definition in § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V "fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister nach Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind".
Rechtsanwälte Wigge Kleinke Frehse
RA Dr. Peter Wigge
Münster/Westfalen
Email: kanzlei@ra-wigge.de
URL: http://www.ra-wigge.de