ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2005; 114(10): 481
DOI: 10.1055/s-2005-921970
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Konsensuspapier Invisalign

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Publication Date:
11 November 2005 (online)

 

Invisalign ist mittlerweile in der Kieferorthopädie ein anerkanntes Behandlungsmittel. Die Markteinführung ist unglücklich gewesen und hat dem Durchbruch des Verfahrens im Weg gestanden. Die Stellungnahme der DGKFO von 2004 wird begrüßt, sie beschreibt die Invisalign-Methode als wissenschaftlich abgesichert und bei vielen Indikationen einsetzbar.

Seit 1999 sind viele das Verfahren bestätigende Artikel in der Fachliteratur zu finden. Ansatzpunkte der meisten Publikationen sind die Prinzipien der Invisalign-Methode; hinzu kommen zahlreiche positive Patientenberichte. Da inzwischen über 300000 Patienten eine Invisalign-Behandlung begonnen bzw. abgeschlossen haben und alle damit verbundenen Daten in elektronischer Form gespeichert sind, bietet sich hier die einzigartige Möglichkeit, Therapiemaßnahmen auf wissenschaftlicher Grundlage (Evidence-based medicine) zu untersuchen. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen beschäftigen sich mit vielfältigen Gesichtspunkten; auf Wunsch kann eine umfassende Literaturliste abgefordert werden.

Generell sollte bei allen kieferorthopädischen Therapieformen eine ähnlich hohe Qualitätssicherung eingeführt werden, so wie es bei Invisalign der Fall ist. Es wäre insbesondere wünschenswert, wenn für alle neuen therapeutischen Methoden vergleichbar intensive Schulungen angeboten würden.

Das Invisalign-Verfahren kann bei einer Vielzahl von Indikationen eingesetzt werden - unter der zur Zeit noch geltenden Voraussetzung, dass das Kiefer-Gesichtswachstum abgeschlossen ist. Es gibt jedoch auch erste erfolgreiche Studien zur Nutzung des Invisalign-Verfahrens bei Kindern.

Das Einsatzspektrum hängt in hohem Maße von der Erfahrung des jeweiligen Behandlers ab: Bei entsprechender Erfahrung können durchaus sehr komplexe Fehlstellungen mit dieser Methode behandelt werden.

Beim Basisbehandlungsspektrum ist Invisalign bei folgenden Symptomen indiziert: Dreh- und Engstände, lückige Zahnstellung, frontal tiefer Biss/frontal offener Biss, transversale Oberkiefereinengung, dentale Klasse-II- und Kreuzbisse. Das Spektrum der Möglichkeiten einer Invisalign-Behandlung erweitert sich ständig. So kann die Invisalign-Therapie allein oder in Kombination z. B. mit einer festsitzenden Apparatur erfolgen. Kombiniert man die Invisalign-Behandlung mit einer (Teil-)Multibracket-Apparatur bukkal oder lingual, ist nahezu jede Behandlung mit Invisalign möglich. Nach funktionskieferorthopädischer Behandlung bei Jugendlichen bietet Invisalign eine probate Möglichkeit, diese Patienten exzellent zu therapieren, ohne eine Multibracket-Apparatur einzusetzen. Eine kieferorthopädische Behandlung mit dem Invisalign-System ist auch bei Patienten mit Funktionsstörungen der Kiefergelenke indiziert.

Da nach dem Vorstehenden die Invisalign-Behandlung wissenschaftlich anerkannt ist, ist sie dementsprechend selbstverständlich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechenbar und durch private Krankenversicherer wie die anderen anerkannten kieferorthopädischen Methoden auch zu erstatten. Selbst wenn sie im Einzelfall eine anspruchsvollere und komfortablere Behandlungsalternative im Rechtssinne darstellen würde, wäre dadurch die Erstattungsfähigkeit gemäß § 1 Abs. 2 GOZ nicht infrage gestellt.

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