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DOI: 10.1055/s-2005-920574
Ergebnisse der PsychPV-Prüfungen durch den MDK Nordrhein im Jahr 2004
Hintergrund: Die Psychiatrie-Personalverordnung, kurz PsychPV, ist Grundlage für die Personalbemessung in den Fachgebieten Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin und Kinder- und Jugendpsychiatrie. An vier festgelegten Stichtagen im Jahr führen die Kliniken und Abteilungen der o.a. Fachgebiete eine Selbsteinstufung durch, bei der sie jeden am Stichtag behandelten Patienten einem Behandlungsbereich zuordnen. Aufgrund dieser Selbsteinstufung erfolgt im Rahmen der Budgetverhandlungen dann die Personalbemessung. Der MDK kann nach § 4 PsychPV beauftragt werden, die Einstufungen der Klinik zu überprüfen. Die Ergebnisse der MDK-Prüfung finden Eingang in die Budgetverhandlung. Methode: Vorgestellt wird das Ergebnis der letzten vier PsychPV-Prüfungen des MDK Nordrhein mit einer Gesamtfallzahl von 839 Fällen. Art und Umfang der Stichprobe sind nach der zu klärenden Fragestellung (und bislang stets im Konsens mit dem Krankenhaus) festgelegt worden. Es kann sowohl ein einzelner Stichtag vom MDK geprüft werden (Klinik 1 bis 3) oder aber mehrere Stichtage (Klinik 4). Finden sich im Zahlenmaterial der Krankenkassen Auffälligkeiten bei nur einer Einstufungsgruppe (z.B. A2, Intensivbehandlung Allgemeinpsychiatrie) so kann ggf. die Prüfung auf diese Gruppe beschränkt werden. Durchgeführt wird die Prüfung durch zwei oder mehr Fachärzte für Psychiatrie des MDK unter der Leitung des Koordinators Psychiatrie, der die Vor- und Nachbereitung der Prüfung übernimmt und der bei Bedarf auch bei Verhandlungen mit dem Krankenhaus beigezogen wird. Ergebnisse: Alle PsychPV-Prüfungen konnten bislang ohne Einschaltung der Schiedsstelle zum Abschluss gebracht werden. In 70 von 839 Fällen kam der MDK bei den hier vorgestellten Prüfungen zu einer anderen Einstufung als die Klinik; davon 48mal im Konsens und nur 22mal (2,6%) im Dissens. Überwiegend erfolgten die Einstufungen der Kliniken nach PsychPV aus Sicht des MDK lege artis. Wenn Auffälligkeiten durch den MDK gefunden wurden, so waren diese oft nicht beabsichtigt, was z.B. daran erkennbar ist, dass der MDK in Einzelfällen Patienten als behandlungsintensiver einschätzte als die Klinik. Meist erklärten sich Abweichungen durch zu wenig Praxis einzelner Behandler im Umgang mit der PsychPV. Lediglich im Einstufungsbereich A2 Intensivbehandlung Allgemeinpsychiatrie fanden sich in zwei der vier Kliniken Auffälligkeiten, die i.S. eines gezielten Upgradings interpretierbar sind. Diskussion und Ausblick: Die PsychPV als Instrument zur Personalbemessung hat sich bewährt. Sie stellt sicher, dass ausreichend Personal für eine qualifizierte Behandlung psychisch Kranker zur Verfügung steht. Durch die Möglichkeit der Überprüfung durch den MDK sind dem Missbrauch Grenzen gesetzt. Mit Sorge zu betrachten ist aber, dass eine Besetzung nach PsychPV in vielen Abteilungen zunehmend nicht mehr gewährleistet ist, was mit einem Verlust der Behandlungsqualität verbunden sein könnte.