Fragestellung:
In den S-3-Leitlinien zur Diagnostik und Therapie des Mammakarzinoms sind nur Palpation
und Mammographie explizit als Nachsorgeuntersuchungen gefordert. Die Sonographie findet
keine Erwähnung.
Die Sensitivität und Spezifität von Palpation, Mammographie und Sonographie in der
Rezidivdiagnostik nach brusterhaltender Operation (BEO) und Radiatio als Einzelmethoden
und deren Kombination soll analysiert werden. Ist eine Nachsorge ohne Sonographie
gerechtfertigt?
Methode:
In einem Zeitraum von 12 Jahren ist bei Rezidivverdacht nach BEO und Radiatio in 27
Fällen eine histologische Sicherung erfolgt (n=16 benigne, 59,3%), (n=11 maligne,
40,7%). Präoperativ erfolgte palpatorisch, mammographisch und sonographisch eine Dignitätsbeurteilung
(BI-RADS). Mithilfe der Vierfelderkontingenztafel wurden Sensitivität, Spezifität,
pVHSW, nVHSW und Effizienz ermittelt.
Ergebnisse:
Die Sensitivität und Spezifität nach BEO und Radiatio betrugen für die Palpation 72,7%
und 25%, für die Mammographie 36,4% und 87,5% und für die Sonographie 90,9% und 68,8%.
Bei der Kombination von Palpation und Mammographie konnte eine Sensitivität von 81,8%
bei einer Spezifität von 6,2% erzielt werden. Für die Kombination von Palpation und
Sonographie ergab sich eine Sensitivität von 100%, bei einer Spezifität von 10,5%.
Bei Kombination aller drei Methoden errechnete sich eine Sensitivität von 100%.
Schlussfolgerung:
Die Sonographie ist in der Rezidivdiagnostik nach BEO und Radiatio der Palpation und/oder
Mammographie überlegen und sollte als obligate Untersuchungsmethode im Rahmen der
Nachsorge eingesetzt werden. Die eingeschränkte Wertigkeit der Mammographie ist auf
die strahlentherapeutisch bedingte Dichtezunahme des Drüsenkörpers und die damit erschwerte
Beurteilbarkeit zurückzuführen. Ihre Rolle in der Nachsorge erscheint über-, die der
Sonographie unterbewertet. Eine Aktualisierung der S-3-Leitlinien diesbezüglich erscheint
zwingend erforderlich.