Aktuelle Neurologie 2006; 33(3): 123
DOI: 10.1055/s-2005-915478
Editorial
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Noch mehr Geld für das Gesundheitssystem?

More Money for Health Care?H.-C.  Diener1
  • 1Universitätsklinik für Neurologie, Universität Duisburg-Essen
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
06. April 2006 (online)

Das deutsche Gesundheitswesen befindet sich im Moment in einem Ausnahmezustand. Die niedergelassenen Kollegen gehen zu Recht wegen einbrechender Einnahmen, galoppierender Ausgaben und überbordender Bürokratie auf die Straße. Die Kollegen im Krankenhaus bekommen Überstunden nicht mehr erstattet und Weihnachts- und Urlaubsgeld wird gestrichen. Die Patienten müssen durch Zuzahlungen und Praxisgebühr einen zunehmenden Teil der Gesundheitskosten selbst tragen. Die Krankenhäuser stöhnen unter einem gedeckelten Budget und sollen bei steigenden Kosten, sinkenden Einnahmen in kürzerer Zeit eine immer höhere Patientenzahl mit zunehmend komplexen Krankheiten versorgen. All dies lässt sich auf ein einziges Faktum reduzieren: Das Geld im Gesundheitssystem reicht nicht mehr aus. Die Politik hat zu Recht beklagt, dass lange Zeit Rationalisierungsreserven im Gesundheitssystem nicht ausgenutzt wurden. Praxen und Krankenhäuser haben in der Zwischenzeit aber ihre Rationalisierungspotenziale weitgehend ausgeschöpft. Durchaus nachvollziehbar hat die Politik die Vorgabe gemacht, dass sie nicht willens ist, noch mehr Geld in das Gesundheitssystem zu investieren. Wenn dem so ist, müsste die Politik auch endlich den Mut haben, der Bevölkerung die Wahrheit zu sagen, nämlich dass dies dann zwangsläufig zur Rationierung in der Medizin führen muss. Unfair an der ganzen Angelegenheit ist, dass dies dem einzelnen Arzt überlassen wird, der dann mit einem Patienten herumstreiten muss, warum eine bestimmte diagnostische Maßnahme oder eine bestimmte Therapie nicht möglich ist. Warum ist es nicht möglich, wie in England oder Australien einen gesellschaftlichen und politischen Konsens zu erzielen, welche medizinischen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen noch erstattet werden und welche nicht.

Absolut kontraproduktiv in diesem Zusammenhang ist ein vor kurzem ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, in dem eine gesetzliche Krankenkasse verpflichtet wurde, einem Patienten mit Duchennescher Muskeldystrophie die Kosten für eine Behandlung mit Bioresonanztherapie und zytoplasmatischer Therapie zu erstatten. Mit solchen Urteilen werden die Versuche, die Therapie nur nach evidenzbasierten Erkenntnissen zu gestalten, ad absurdum geführt.

Prof. Dr. Hans-Christoph Diener

Universitätsklinik für Neurologie · Universität Duisburg-Essen

Hufelandstraße 55

45122 Essen

eMail: h.diener@uni-essen.de

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