ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2005; 114(6): 256
DOI: 10.1055/s-2005-871685
Rundschau

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Einfach Fortbilden?!

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Publication Date:
20 June 2005 (online)

 

Die Fortbildungspflicht ist in aller Munde. Der Gesetzgeber hat seinen Teil dazu beigetragen, dass aus einer für jeden Zahnarzt selbstverständlichen Angelegenheit eine Pflichtveranstaltung wurde. Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Zahnärzte. Doch wie macht man es richtig?

Die im Editorial des letzten Heftes mitgeteilten Daten (150 Punkte in 3 Jahren bzw. 250 Punkte in 5 Jahren) betreffen die Zahnärzte, die "nur" Privatpatienten behandeln. Für Zahnärzte mit kassenzahnärztlicher Zulassung, so die zwischenzeitliche Information aus mehreren Quellen, wurde gemäß der Pflicht - resultierend aus dem SGB V - der Erwerb von 125 Punkten in 5 Jahren vereinbart.

Die Informationen für das Editorial hatten wir von einer Zahnärztekammer. Sie wurden uns als bundeseinheitlich allgemein gültig benannt. Leider lassen die zwischenzeitlich bei weiteren Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen eingeholten Informationen erkennen, dass man sich bei den jeweiligen Organen nicht wirklich im klaren ist, wie die Fortbildung zu erfolgen hat und wer wie viele Punkte in welcher Zeit zu erbringen hat.

Zwar scheint die Information zu den Punkten für die beiden Zahnarztgruppen jetzt vollständig, doch wir sind vorsichtig geworden: Eines ist in jedem Fall klar, sich fortbilden und dabei Punkte sammeln müssen alle. Hierzu wollen wir mit der Fortbildung in der ZWR einen Beitrag leisten. Für konkrete Informationen bezüglich der für Sie geltenden Punktsummen und Fristen können wir Ihnen allerdings nur empfehlen, sich direkt an Ihre Zahnärztekammer bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung zu wenden.

Die Redaktion

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