Klin Monbl Augenheilkd 2005; 222 - KV9
DOI: 10.1055/s-2005-871591

Keratoplastik bei Rezidiv einer Hornhautdystrophie

F Wilhelm 1, R Hinze 1, C Schäferhoff 1, C Werschnik 1
  • 1Schwerin

Einleitung: Hereditäre Stromadystrophien der Kornea können nach Hornhauttransplantationen rezidivieren und damit eine Rekeratoplastik notwendig machen. Anhand von drei Fällen, die sich innerhalb von wenigen Wochen in der Schweriner Augenklinik vorstellten, werden klinische und histologische Befunde vorgestellt, die zeigen, ob es sich wirklich um Rezidive der Stromadystrophie handelt und wie die Erfolgsaussichten bei einem Wiederholungseingriff sein können.

Patienten: Bei allen drei Patienten waren vor mehr als 10 Jahren Hornhauttransplantationen durchgeführt worden. Zwei Patientinnen, die an granulärer Hornhautdystrophie litten, hatten nach perforierenden Keratoplasiken in den letzten Jahren eine allmählich Visusminderung durchgemacht. Bei einem männlichen Patienten, der wegen einer gittrigen Hornhautdystrophie ein lamelläres Transplantat erhalten hatte, trübte sich das Transplantat ein. Anamnestisch gab der Patient an, eine Virusinfektion der Hornhaut auf der betroffenen Seite durchgemacht zu haben.

Ergebnisse: Bei allen drei Patienten wurden die Rekeratoplastiken – bei den weiblichen Patientinnen perforierend und bei dem Mann lamellär erfolgreich durchgeführt. In allen drei Fällen wurde bereits kurz nach der Operation der Ausgangsvisus übertroffen. Histologisch wurde in den ersten beiden Fällen die Verdachtsdiagnose des Rezidives einer granulären Hornhautdystrophie bestätigt. In dem lamellären Hornhauttrepanat konnten keine Anzeichen für ein Rezidiv einer gittrigen Hornhautdystrophie gefunden werden.

Schlussfolgerungen: Späte Transplantattrübungen nach Keratoplastik wegen hereditärer Stromadystrophien haben nicht immer ein Rezidiv der Grunderkrankung zur Ursache. Rekeratoplastiken haben dabei gute Erfolgsaussichten und auch lammeläre Techniken können wiederholt eingesetzt werden.