ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2005; 114(4): 172-173
DOI: 10.1055/s-2005-868179
Praxisjournal
Recht
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Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich lohnen

K. Linke
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Publication Date:
14 April 2005 (online)

Die Festsetzung der Steuer ist für viele Steuerpflichtige eine Zitterpartie. Entspricht der Bescheid nicht ihren Erwartungen, stellt sich die Frage, ob sich ein Rechtsstreit lohnt.

So mancher Steuerpflichtige ist sehr enttäuscht, wenn ihm der Steuerbescheid ins Haus flattert. Das Finanzamt verlangt plötzlich mehr, als er erwartet hat, weil viele Ausgaben nicht anerkannt worden sind. Doch diesen Bescheid muss man nicht hinnehmen. Denn Steuerbescheide sind anfechtbar.

Wer einen Steuerbescheid angreifen will, muss zunächst Einspruch einlegen - und zwar bei dem Finanzamt, das den Steuerbescheid erlassen hat. Erst wenn der Einspruch erfolglos bleibt, kann man mit einer Klage vor das Finanzgericht ziehen. Soweit sollte es allerdings nicht kommen. Damit man bereits vom Finanzamt erhört wird, sollten folgende Punkte beachtet werden:

Ein Einspruch muss schriftlich eingereicht werden. Es ist auch möglich, ihn persönlich bei der Behörde zu Protokoll zu erklären. Auch ein Fax oder Telegramm genügen - ein telefonischer Anruf allerdings nicht. Am besten ist es, das Wort „Einspruch” zu verwenden. Auf jeden Fall sollte das Finanzamt erkennen, dass es den Steuerbescheid überprüfen soll. Begründet werden muss der Einspruch nicht - es ist aber sinnvoll. Denn so weiß die Behörde, worauf sie bei der Prüfung achten muss.

Ganz wichtig ist es, die Frist einzuhalten. Denn der Einspruch kann nur innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem der Steuerpflichtige den Bescheid erhalten hat. Die Frist wird von den Finanzämtern streng überwacht. Wird sie versäumt, muss man sich mit dem Steuerbescheid abfinden. Auch in Ausnahmefällen - beispielsweise bei Krankheit - prüft das Finanzamt den Einspruch auch noch später.

Schließlich muss der Steuerpflichtige in Höhe der festgesetzten Steuer benachteiligt sein.

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Dipl.-Volkswirt Klaus Linke

Marketingberater

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