ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2005; 114(4): 182
DOI: 10.1055/s-2005-868136
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Neu von DeguDent - Die Patientengarantie - noch mehr Sicherheit für hochwertige Prothetik

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Publication Date:
14 April 2005 (online)

 

Eine höhere Sicherheit als bisher können Zahnarzt und Zahntechniker dem Patienten jetzt mit der neuen, 6-jährigen Patientengarantie von DeguDent bieten.

Gegen einen geringen Aufpreis erhält der Patient im Falle eines Materialversagens die Kosten für die Neuanfertigung - im Rahmen der Garantiebedingungen - vom Hersteller erstattet.

Garantiewertmarken werden in den Patientenpass geklebt, Laborstempel drauf, Bestätigung der Eingliederung von der Praxis - fertig. Sollte tatsächlich der Schadensfall eintreten, regelt DeguDent alles direkt mit dem Patienten. Die Garantie erstreckt sich, nach einer halbjährigen Karenzzeit, bis zum 72. Monat nach der Eingliederung. Selbstverständlich müssen die Verblendwerkstoffe ebenso wie das Gerüstmaterial aus dem Hause DeguDent stammen. Etwaige Beschädigungen, die zur Neuerstellung der Restauration führen, sind entsprechend in die Garantie mit einbezogen. Bei einem Selbstbehalt für den Patienten von € 50,- (Inlays, Onlays, Einzelkronen) bzw. € 150,- (Brücken) beträgt die maximale Deckungssumme € 500,- pro Metall- bzw. € 600,- pro Cercon-Zahneinheit, gegebenenfalls nach Abzug von Leistungen durch Dritte wie etwa die gesetzliche Krankenversicherung. Die Kosten für die Patientengarantie betragen € 2,75 pro Zahneinheit bei Legierungen und € 3,50 bei Cercon-Arbeiten. Weiteres Informationsmaterial kann im DeguDent ServiceCenter unter 0180/2324555 oder unter www.patientengarantie.de angefordert bzw. eingesehen werden.

DeguDent GmbH

Kai Pfeiffer

Postfach 1364, 63403 Hanau

Phone: 06181/59-5869

Fax: 06181/59-5962

Email: kai.pfeiffer@degudent.de

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