Rofo 2005; 177 - RK_414_2
DOI: 10.1055/s-2005-867414

Diagnostische Referenzwerte

M Walz 1
  • 1TUEV IS GmbH TÜV SÜD Gruppe, Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Eschborn

Am 5.8.03 wurden die diagnostischen Referenzwerte (DRW) für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen im Bundesanzeiger (BAnz. Nr.143, S. 17503) bekannt gemacht. Neben der „rechtfertigenden Indikation“ stellt die internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) die Dosisgrenzwerte als wesentlichen Gesichtspunkt der Strahlenschutzoptimierung heraus. Durch sie sollen Situationen erkannt werden, in denen die Patientendosis ungewöhnlich hoch ist, die Ursache hierfür gesucht werden muss und Abhilfemaßnahmen zu erwägen sind.

Die Referenzwerte stellen nach RöV Dosiswerte für typische Untersuchungen mit Röntgenstrahlung, bezogen auf Standardphantome oder Patientengruppen mit Standardmaßen, mit für die jeweilige Untersuchungsart geeigneten Röntgeneinrichtungen und Untersuchungsverfahren dar. Nach § 17a RöV sollen die ärztlichen Stellen die Einhaltung der Referenzwerte überprüfen und die beständige, ungerechtfertigte Überschreitung der zuständigen Behörde mitteilen. Die DRW dienen in der radiologischen Diagnostik als obere Richtwerte und die Untersuchungen sollen so optimiert werden, dass die DRW im Mittel nicht überschritten werden. Die DRW gelten nicht als Grenzwerte für einzelne individuelle Untersuchungen, außer in der Hinsicht, dass eine Begründung bei Überschreitung vorliegen soll, z.B. Gewicht/Durchmesser des Patienten oder Erschwernisse bei der Untersuchung.

In der Praxis bedeutet dies, dass zu jeder radiologischen Untersuchung die Strahlenexposition oder die zu deren Ermittlung erforderlichen Daten und Angaben zu dokumentieren und die Strahlenexposition auf Anforderung an die ärztlichen Stellen zu übermitteln ist. Bei Neugeräten (Inbetriebnahme ab dem 1.7.02) muss nach § 3 Abs. 3 RöV eine Vorrichtung zur Anzeige der Strahlenexposition, die zum Vergleich mit den Referenzwerten dokumentiert wird, vorhanden sein. Es ist darauf zu achten, dass für Aufnahmen in verschiedenen Ebenen (z.B. Thorax p.a. und lat.) die Strahlenexposition getrennt aufgezeichnet wird. In der konventionellen Diagnostik ist meist die Verwendung des Dosisflächenproduktes (DFP) zu empfehlen. Dies wird in der neuen Sachverständigenrichtlinie auch für alle Untersuchungen an Kindern am Körperstamm, interventionelle Eingriffe und Angiographien inkl. Phlebographien, DSA und kardiologische Serien vorgeschrieben.

Lernziele:

Informationen zu den diagnostischen Referenzwerten (DRW), Maßnahmen zur Einhaltung der DRW, Dokumentation, praktische Umsetzung

Korrespondierender Autor: Walz M

TUEV IS GmbH TÜV SÜD Gruppe, Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Mergenthalerallee 29, 65760, Eschborn

E-Mail: michael.walz@tuev-sued.de