Gesundheitswesen 2005; 67 - 61
DOI: 10.1055/s-2005-865583

Die Überwachung der Trinkwasserversorgung in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage einer zentralen Trinkwasserdatenbank

U Rädel 1, A Kirsch 2
  • 1Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Gesundheit/Hygiene/Epidemiologie
  • 2easy-soft GmbH Dresden

Gesetzliche Grundlage: Mit dem Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung wirken sich Veränderungen in der Überwachungsstrategie der Trinkwasserversorgung auch auf die Erfassung, Verwaltung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen sowie auf die Berichtspflichten gegenüber Bund und EU aus. Für eine effiziente Bewertung der Untersuchungsergebnisse ist eine zentrale Datenverwaltung mit modernen Auswertesystemen erforderlich.

Umsetzung der neuen Anforderungen in Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt wurde 2003 mit dem Aufbau einer Zentralen Trinkwasserdatenbank begonnen. Zielsetzungen sind:

  • Abbildung der Versorgungsgebietsstrukturen, Dokumentation aller Ergebnisse

  • Aufbau einer Datenstruktur für einen sicheren elektronischen Datentransfer von Stamm- und Analysedaten

  • Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber BMGS bzw. EU

  • Zur-Verfügung-Stellung flexibler Auswerteinstrumente.

Erste Erfahrungen in Sachsen-Anhalt und Schlussfolgerungen für die weitere Verfahrensweise

Im Vorfeld sind unabdingbar:

  • Beschreibung der Trinkwasserversorgungsgebiete durch eine zentralen Stelle im Land

  • Begriffsdefinitionen (Wasserversorgungsanlagen, Versorgungsgebiete, Berichtsgebiete)

  • Abbildung des Trinkwasser-Flusses von der Quelle bis zum Verbraucher

  • Festlegung und Veröffentlichung der Strukturbeschreibungen und Schlüsselkataloge.

Bisherige Ergebnisse:

Die Trinkwasserdatenbank umfasst aktuell 200 zentrale Wasserversorgungsanlagen, 2600 Kleinanlagen und 300 Einspeisepunkte/Hochbehälter. Zusätzlich wurden für 563 Öffentliche Einrichtungen, die der Überwachung nach § 19 Abs. 7 unterliegen, eigenständige Objekte gebildet. Die Abbildung der öffentlichen Trinkwasserversorgung (365 Vernetzungen) erfolgte nach Abstimmung mit den jeweiligen Gesundheitsämtern.