Trotz in der jüngeren Zeit verstärkten Bemühungen, die grundlegenden Konzepte, Qualitätsstandards
und -strategien in der Versorgung psychisch Kranker innerhalb der Europäischen Union
zu harmonisieren, unterschieden sich die gesetzlichen Regelungen für die zivilrechtliche
Regelungen für die Zwangseinweisung und/oder -behandlung psychisch Kranker erheblich.
Im Gegensatz zum Bedarf fehlt es jedoch an fundierten Übersichten, Analysen und internationalen
Vergleichen epidemiologischer Daten, die im wesentlichen durch den Mangel an einheitlichen
europäischen Normen und Definitionen bedingt sind.
Der Beitrag referiert eine im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführten Studie,
innerhalb derer ein standardisierter Vergleich der gesetzlichen Grundlagen, versorgungspraktischen
Verfahren, Versorgungskapazitäten und Prävalenz- und Inzidenzraten der zivilrechtlichen
Unterbringung psychisch Kranker in 15 Ländern der Europäischen Union angestellt wurde.
Wesentliches Ergebnis ist die Heterogenität der jeweiligen Verfahrensweisen, die zusammen
mit einer Reihe von zusätzlichen, in ihrer Interdependenz wenig erforschten Faktoren
zu erheblich voneinander abweichenden Unterbringungsraten beiträgt.