Gesundheitswesen 2005; 67 - 34
DOI: 10.1055/s-2005-865556

Stalking: Psychische Störung oder juristisches Problem?

E Habermeyer 1
  • 1Klinik u. Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Zentrum für Nervenheilkunde der Universität Rostock

Der Begriff „Stalking“ erfasst das wiederholte, vorsätzliche und böswillige Verfolgen oder die Belästigung einer Person, die dadurch in ihrer Sicherheit bedroht wird. Solche Verhaltensweisen sind nicht neu, werden aber in den letzten Jahren in den Medien und innerhalb des psychiatrischen Fachgebietes intensiver diskutiert. Entstanden sind einige Einteilungsversuche, die bislang jedoch keine Allgemeingültigkeit beanspruchen können. Stalking-Verhaltensweisen spiegeln einen breiten Bereich zwischen aggressiven Handlungen im Rahmen von Beziehungskonflikten und schizophrenen Erkrankungen wider. Ihnen per se Krankheitswert zuzuschreiben ist nicht angemessen. Vor Einleitung gesetzlicher Maßnahmen ist daher eine sorgfältige Diagnostik erforderlich. Bleibt diese aus, droht die unangemessene Ausweitung des Krankheitsbegriffes, deren nachteilige Folgen in der Arbeit diskutiert werden. Der Vortrag wird die vorgenannten Aspekte vertiefen und stellt einen psychopathologischen Ansatz zur Beurteilung der Krankheitswertigkeit bzw. Behandlungsbedürftigkeit vor.