ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2005; 114(3): 112-115
DOI: 10.1055/s-2005-865281
Praxisjournal
Recht
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Grundsatzreferat von Dr. Peter Dirsch (Universität Witten-Herdecke) auf dem 8. FIT-Kongress am 25.9.2004 in Frankfurt/M. - Rechtliche Bedeutung der Patientenaufklärung in der Implantologie - Besondere Berücksichtigung gilt augmentativen Verfahren

Karl-Hermann Karstens
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Publication Date:
23 March 2005 (online)

Implantologische Maßnahmen werden in deutschen Zahnarztpraxen immer häufiger vorgenommen. Die steigenden Erfolgsquoten lösen bei den Patienten eine erhöhte Akzeptanz aus. Durch Presse- und Medienberichte wachsen die Erwartungen der Bevölkerung in diese gut verträgliche und problemlose Therapie unaufhaltsam. Wenn allerdings Komplikationen - seien sie auch noch so harmlos - auftreten, ist die Enttäuschung oft groß und der Zweifel an eine fachgerechter Ausführung durch den behandelnden Arzt setzt ein. Mit dem Gang zum Rechtsanwalt wird häufig eine Auseinandersetzung eingeleitet, die für den Behandler langfristige Belastungen mit sich bringt; auch dann, wenn nach häufig mehrjährigen Verfahren gerichtlich festgestellt wird, dass kein „Kunst”-fehler erfolgte.

Die Bereitschaft, einen Arzthaftungsprozess einzuleiten, ist deutlich gestiegen. Klagefreudige Anwälte stehen zahlreich zur Verfügung; durch Rechtsschutzversicherungen wird das Risiko vieler Patienten minimiert.

Korrespondenzadresse

Dr. Karl-Hermann Karstens

Burgberg 3 a

27283 Verden

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