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DOI: 10.1055/s-2005-864864
Mikrochirurgie im Spannungsfeld von ambulantem Operieren und stationsersetzenden Eingriffen im Krankenhaus und vollpauschaliertem Entgeltsystem (Diagnosis-Related Groups – DRG)
Neue Abrechnungsmodalitäten in Deutschland betreffen auch mikrochirurgische Eingriffe erheblich. Seit 1. Januar 2004 können in der Bundesrepublik Deutschland bei gesetzlich krankenversicherten Patienten viele operative, mikrochirurgische Operationen als Einzelleistungen nur ambulant abgerechnet werden. Dies betrifft insbesondere die mikrochirurgischen Nervenrekonstruktionen. Lediglich Nerventransplantationen werden ambulant und stationär vergütet. Eine stationäre Aufnahme bei den anderen Eingriffen wird nur bei Vorliegen sog. allgemeiner individueller und morbiditäts-/diagnosebedingter allgemeiner Tatbestände vergütet.
Die gesetzlichen Krankenkassen vergüten für ambulante Nervenrekonstruktionen derzeit zwischen 242€ und 322€.
Die stationären Behandlungen werden nach einem vollpauschalierten Entgeltsystem abgerechnet, den sog. Diagnosis-Related Groups (DRG).
Im ambulanten, wie auch im stationären Bereich droht die Balance zwischen Aufwand und Vergütung vor allem auch bei mikrochirurgischen Operationen ins Ungleichgewicht zu geraten. Die jeweilige Kostendeckung soll unter den Mikrochirurgen als Leistungserbringer diskutiert werden.