Rofo 2005; 177(3): 476-477
DOI: 10.1055/s-2005-864764
Mitteilungen der DRG
Radiologie und Recht
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"Hinauskündigung" eines Partners aus der Gemeinschaftspraxis

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Publikationsdatum:
03. März 2005 (online)

 

In ärztlichen Gemeinschaftspraxisverträgen finden sich häufig Bestimmungen, welche einseitig die Stellung des oder der Praxisgründer bzw. Altgesellschafter im Verhältnis zu hinzukommenden Gesellschaftern bevorzugen sollen. Dieses Anliegen der Altgesellschafter ist sachlich in der Regel dadurch begründet, dass einerseits deren Leistungen bei Gründung und Aufbau der Praxis angemessen berücksichtigt werden sollen. Andererseits sehen Gemeinschaftspraxisverträge häufig vor, dass der Neugesellschafter für seinen Eintritt in die Praxis keine Einlage zahlen muss und das Gesellschaftsvermögen bei den Altgesellschaftern verbleibt. In den Ausscheidensbestimmungen von Gemeinschaftspraxisverträgen wird daher zur Stärkung der Stellung der Altgesellschafter häufig eine gesellschaftsvertragliche Regelung aufgenommen, die dem oder den Altgesellschaftern das Recht einräumt, Mitgesellschafter ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes aus der Personengesellschaft auszuschließen.

Rechtsanwälte Wigge Kleinke Frehse

Rechtsanwalt Michael Frehse

Münster/Westf.

URL: http://www.ra-wigge.de

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