Pneumologie 2005; 59 - P306
DOI: 10.1055/s-2005-864600

Der papillomatöse endobronchiale Tumor – Tracheobronchiale Papillomatose und solitäres bronchiales Papillom

M Westhoff 1, P Litterst 1, G Reichle 1, M Bischopink 1, A Linder 1, L Freitag 1
  • 1Lungenklinik Hemer, Hemer

Einleitung: Papillomatöse Tumoren gehören zu den seltenen endobronchialen Raumforderungen. Diese umfassen die larnygo-tracheobronchiale Papillomatose und das solitäre bronchiale Papillom.

Fallbeschreibungen

Eine 30-jährige Patientin musste über mehrere Jahre wiederholt wegen rezidivierender laryngo-tracheobronchialer Papillome endobronchial interventionell therapiert werden. Bei maligner Entartung mit Nachweis eines Plattenepithelkarzinoms erfolgte im Jahr 2003 unter kurativem Ansatz die erweiterte Pneumonektomie mit Bifurkationsresektion. Seitdem besteht Rezidivfreiheit.

Eine 90-jährige Patientin mit unauffälligem Röntgen-Thorax wurde zur Abklärung von Luftnot bronchoskopiert. Dabei zeigte sich ein papillomatöser Tumor, der sich über den rechten Hauptbronchus bis in den Zwischenbronchus ausdehnte. Die Histologie ergab eine papillomatöse Hyperplasie und Anteile eines Plattenepithelkarzinoms. Bei Inoperabilität erfolgte die Argon-Plasma-Koagulation und Kryotherapie. Im Verlauf waren wiederholte Rekanalisationen erforderlich. In der Bildgebung zeigten sich knotige pulmonale Veränderungen infolge Papillomausdehnung in die kleinen Atemwege. Re-Biopsien erbrachten keine malignen Veränderungen.

Diskussion: Die wiederkehrende juvenile laryngotracheale Papillomatose neigt definitionsgemäß zu Rezidiven, so dass primär die endoskopische Therapie zum Zug kommt. In Einzelfällen mit maligner Entartung kann unter kurativem Therapieansatz ein parenchymresezierender Eingriff erforderlich werden. Das solitäre bronchiale Papillom ist endoskopisch oft nur inkomplett resektabel. Zur Vermeidung einer Tumorprogression per continuitatem und einer malignen Entartung ist deshalb pimär eine komplette Tumorentfernung anzustreben. Bei Inoperabilität stehen endoskopische Maßnahmen der Tumorkontrolle im Vordergrund.

Schlussfolgerung: Die rezidivierende laryngotracheobronchiale Papillomatose und das solitäre bronchiale Papillom sollten im Hinblick auf Therapieentscheidungen und Prognose voneinander abgegrenzt werden. Maligne Entartungen sind bei beiden Entitäten sehr selten.