Pneumologie 2005; 59 - P159
DOI: 10.1055/s-2005-864589

Beatmungspflichtige kryptogene organisierende Pneumonie

M Meier 1, G Goeckenjan 1
  • 1Fachklinik für Lungenerkrankungen Immenhausen

Einleitung: Das fehlende Ansprechen auf eine antibiotische Therapie bei ambulant erworbener Pneumonie macht eine weiterführende Diagnostik erforderlich. Fallvorstellung: Bei einer 59-jährigen Patientin bestanden seit 4 Wochen unproduktiver Husten, fieberhafte Temperaturen, zunehmende Luftnotbeschwerden und bilaterale überwiegend basal lokalisierte alveoläre Verschattungen. Initial hatten Schmerzen in den Fingergrundgelenken bestanden. Unter einer antibiotischen Behandlung mit Ampicillin/Sulbactam, Ceftriaxon und Clarithromycin ergab sich keine Beschwerdebesserung. Es bestanden beidseitige Pleuraer-güsse, ein Perikarderguss, eine schwergradige restriktive Ventilationsstörung (VCmax 1,2 l, Soll 3,2 l) und eine zunehmende respiratorische Partialinsuffizienz, so dass zunächst eine nichtinvasive, im weiteren invasive Beatmung erforderlich wurde. Die mikrobiologische Diagnostik einschließlich serologischer Untersuchungen ergab keinen richtungsweisenden Befund. In der bronchoalveolären Lavage fand sich eine Vermehrung der Neutrophilen mit 46,6% und der Eosinophilen mit 20,6%. Mittels transbronchialer Biopsie konnte eine organisierende Pneumonie nachgewiesen werden. Bei grenzwertig erhöhten U1-RNP, Jo-1 und Ro (SS-A) Antikörpertitern sowie schwach positivem Rheumafaktor ergaben sich Hinweise auf eine Kollagenose, wobei eine weiterführende neurologische Diagnostik keinen sicheren Anhalt für eine Polymyositis/Dermatomyositis ergab. Unter einer Glucocorticoid-therapie erfolgte nach 6 tägiger invasiver Beatmung die Extubation. Im weiteren Verlauf persistierte ein diffuser interstitieller Lungenprozess, der unter systemischer Glucocorticoid-therapie rückläufig war. Zusammenfassung: Durch eine invasive Diagnostik mit BAL und transbronchialer Biopsie konnte eine kryptogene organisierende Pneumonie diagnostiziert werden, die möglicherweise im Rahmen einer noch nicht näher klassifizierbaren Kollagenose aufgetreten ist und erfolgreich mit Glucocorticoiden behandelt werden konnte.