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DOI: 10.1055/s-2005-863434
Selbstverletzende Spendemotive bei Lebendorgantransplantation
Lebendorgantransplantation bedeutet, dass sich ein organisch gesunder Mensch zu Gunsten eines chronisch Kranken beschädigen lässt. Wegen der damit verbundenen moralischen und ethischen Bedenken ist die Freiwilligkeit des Spenders zur Organentnahme eine wesentliche rechtliche Voraussetzung. Um diese zu gewährleisten, trat 1998 in Deutschland das Transplantationsgesetz in Kraft, das unter anderem auch eine präoperative psychologische Evaluierung des Spender-Empfänger-Paares vorschreibt.
Bei den von uns seit 1996 durchgeführten psychologischen Untersuchungen vor Lebendnierentransplantation fanden wir in einigen Fällen pathologische intrapsychische Motive zur Organspende, die auf das Vorliegen einer seelischen Erkrankung hinweisen. So kann das Spendeanliegen, das die Beschädigung des gesunden Körpers zur Folge hat, auch Ausdruck einer Artefakterkrankung sein. In einem solchen Fall würde sich trotz vorliegender rechtlicher Freiwilligkeit zur Spende die Durchführung der Transplantation verbieten; denn der Chirurg würde mit der Organentnahme stellvertretend für den Patienten eine Körperverletzung vornehmen, die zur Pathologie dieser schweren seelischen Erkrankung gehört.
In unserem Beitrag wollen wir an Hand von Fallbeispielen die Problematik der agierten Selbstbeschädigung und deren Diagnostik im Rahmen der Lebendorganspende diskutieren.
Key words
Artefakterkrankung - Lebendnierenspende - Spendemotive - psychologische Evaluation