„In Deutschland geht die medizinische Versorgung der Migranten nur aufgrund von Einzelinitiativen,
nicht aber konzeptionell auf die besondere Lage, die besonderen Ansprüche und die
besondere Vernachlässigung der Migranten ein. Diese Ausklammerung hat auch in der
psychiatrischen Reformdiskussion in Deutschland Tradition. Die Versorgung von Migranten
wurde in der Psychiatrie-Enquête 1975 nur passager erwähnt. Auf rund 700 Seiten Empfehlungen
der Expertenkommission ... findet die Problematik psychiatrischer, psychosomatischer
und psychotherapeutischer Versorgung von Migranten nirgendwo einen Platz. ... Mit
der Anwerbung von ausländischen Arbeitern sah die Bundesrepublik sich verpflichtet,
ausländische Arbeitnehmer und ihre Familienangehörige in der Kranken- und Sozialversicherung
formal ... den deutschen Arbeitnehmern gleichzustellen. Von dieser formalen Gleichstellung
sind heute vor allem Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge ausgenommen. Gesundheitliche
Hilfen sind für sie unterhalb der Standards deutscher Sozialhilfeempfänger festgeschrieben
und dem Ermessensspielraum der regionalen Behörden ausgesetzt.” (Prof. Dr. Jürgen
Collatz, Leiter des ethnomedizinischen Zentrums Hannover, 1995)
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