B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2005; 21(3): 120-122
DOI: 10.1055/s-2005-836550
RECHT

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Der selbständige Sport-/Bewegungstherapeut

E. Boxberg1
  • 1Justiziar des DVGS e. V., Hürth
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Publication Date:
15 June 2005 (online)

Immer mehr (Diplom-)Sportlehrer und Sportwissenschaftler bekunden in jüngster Zeit Interesse an einer selbständigen Tätigkeit und bringen ihren Beruf in Gesundheitsdienstunternehmen ein. Die stets wachsende Anzahl hat verschiedene Gründe:

Die Möglichkeiten angestellter Tätigkeiten wurden durch die veränderte Situation der ambulanten Rehabilitation eingeschränkt. Dadurch, dass EAP und AOTR vom Markt genommen wurden, gingen Arbeitsplätze verloren. Der Staat ermutigt seine Bürger durch neue Formen von Kleinstunternehmen zur Aufnahme von selbständiger Tätigkeit, so z. B. durch eine Ich-AG. Das Bewusstsein der Berufsvertreter im Gesundheitssport und der Sporttherapie erweiterte sich im Laufe der Zeit auch für die Möglichkeit der Erbringung selbständiger sporttherapeutischer Leistungen. Die obergerichtliche Rechtsprechung festigte in der jüngsten Zeit die selbständige Position mancher Heilberufsträger (so z. B. durch das Urteil des BFH, über das in Heft 2 berichtet wurde).

Mit diesem und einem späteren Artikel sollen (Diplom-)Sportlehrer und Sportwissenschaftler darauf aufmerksam gemacht werden, auf welche Dinge mit dem Beginn einer selbständigen unternehmerischen Tätigkeit besonders zu achten ist. Es soll kein Konzept vorgestellt werden, das sich mit den Berufsinhalten befasst, sondern es soll auf die Probleme hingewiesen werden, die die beruflichen Tätigkeiten notwendigerweise begleiten; steuerrechtliche und sozialrechtliche Probleme beispielsweise gehören zu den unvermeidbaren beruflichen Begleitaspekten. Steuer- und sozialrechtliche Belange, die ein Unternehmen begleiten, können deshalb so tückisch sein, weil sie oft erst nach vielen Jahren Verhältnisse klarstellen, aus denen sich oft für den einzelnen Berufsträger unaufbringbare Nachzahlungsverpflichtungen ergeben.

Dr. Ernst BoxbergJustiziar des DVGS e. V. 

Vogelsanger Weg 48

50354 Hürth

Email: info@dr-boxberg.de

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