ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2004; 113(11): 531-533
DOI: 10.1055/s-2004-837062
Praxisjournal
Recht
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Warum sollten Sie Ihren Ehepartner offiziell anstellen?

K. Linke
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Publikationsdatum:
07. Dezember 2004 (online)

Wenn Sie einen Fremden beschäftigen, haben Sie keine Probleme damit, die Personalkosten steuerlich abzusetzen. Denn hierbei unterstellt das Finanzamt, dass sich Fremde nichts schenken und deshalb Leistung und Gegenleistung ausgewogen sind.

Bei Ehepartnern und Angehörigen ist das anders: Es gibt keinen natürlichen Interessengegensatz, der von selbst für ein marktgerechtes Gehalt und die Kontrolle der Arbeitszeit sorgt. Vielmehr steht hierbei oft der Wunsch im Vordergrund, steuerliche Vorteile zu erzielen. Deshalb werden derartige Verträge vom Finanzamt besonders kritisch untersucht.

Wenn Sie verheiratet sind, werden Sie in aller Regel eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, denn die getrennte Veranlagung ist meist ungünstiger. Eine gemeinsame Steuererklärung bedeutet, dass die Einkünfte zusammengerechnet werden. Welche Auswirkungen hat in dieser Situation die Anstellung des Partners?

Dipl.-Volkswirt Klaus Linke

Marketingberater

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