Notfall & Hausarztmedizin (Hausarztmedizin) 2004; 30(7/08): B 383-B 385
DOI: 10.1055/s-2004-834468
Medizin & Internet

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Maut-Disaster oder zeitgerechte Einführung?

Die GesundheitskarteRainer H. Bubenzer
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
23. September 2004 (online)

Zusammenfassung

Am 1.1.2006 werden alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Gesundheitskarte haben, die die bisherige Krankenversichertenkarte ablöst, so sieht das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) vor. Die neue Karte soll technisch in der Lage sein, neben ihren administrativen Funktionen auch Gesundheitsdaten verfügbar machen zu können. Für Letzteres wird die Gesundheitskarte als aufwändige Mikroprozessorkarte (1-Chip-Computer) aufgebaut, die zur Gewährleistung der Daten-Sicherheit sowohl die Authentifizierung (elektronische Identitätsprüfung), Verschlüsselung als auch die elektronische Signatur (rechtsverbindliche Unterschrift) ermöglicht. Zur Identifikation des Karteninhabers wird die Karte mit einem Foto ausgestattet sein, was den zur Zeit häufigen Chipkartenmissbrauch ausschließen soll.

Literatur

  • 1 Stark C. Der Gesundheitspaß im Dritten Reich - Ein Vorläufer der Chipkarte?. In: Bertrand U, Jonas HJ, Kuhlmann J, Stark C. Der Gesundheits-Chip. Vom Arztgeheimnis zum gläsernen Patienten. Frankfurt/Main 1995

Anschrift des Verfassers

Rainer H. Bubenzer

Medizin- und Wissenschaftsjournalist(DJV, KdM)

Multi MED vision

Borselstraße 9

22765 Hamburg

Fax: 040/41 91 28 77

eMail: Rainer@Bubenzer.com

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