Ultraschall Med 2004; 25 - WS_15_04
DOI: 10.1055/s-2004-834095

Leitliniengerechte präoperative sonographisch geführte Drahtmarkierung okkulter Mammatumoren

FD Volker 1, K Bock 1, EV Sax 2, M Kalder 3, U Wagner 3, KJ Klose 2
  • 1Universitäts-Frauenklinik, Marburg
  • 2Senologische Diagnostik
  • 3Universitäts-Frauenklinik

Problemstellung: Die S3-Leitlinie Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland fordert die Markierung jedes nicht tastbaren Mammabefundes präoperativ in der Regel mithilfe eines Drahtes, nur in begründeten Ausnahmefällen mittels Farbmarkierung. Der Draht soll den jeweiligen Befund wenn möglich penetrieren und nicht um mehr als 2cm überragen. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden können, ist eine Platzierung des Drahtes in einer Entfernung zum Herdrand von weniger als 1cm anzustreben.

Methode: Im Arbeitsbereich Senologische Diagnostik des Klinikums der Philipps-Universität Marburg wurden im Jahr 2003 prospektiv 242 klinisch okkulte Mammabefunde gemäß den Vorgaben der S3-Leitlinie drahtmarkiert. Präoperativ lag in allen Fällen eine Mammographie und Mammasonographie vor. Alle Befunde wurden mit einem sogenannten X-Draht (Fa. Cook) markiert und nach der definitiven Platzierung des Drahtes – auch bei sonographischer Markierung – geröntgt. Intraoperativ wurden alle Präparate in 2 Ebenen radiographiert und bei Bedarf auch sonographiert.

Ergebnisse: Von den 242 Befunden zeigten 133 (55%) ein sonographisches Ziel. In 105 Fällen konnte das primäre Markierungsziel (zentrales Durchstechen und Platzierung des X distal des Befundes nicht mehr als 2cm von diesem entfernt) erreicht werden. 19 mal kam das X im Herd zu liegen, 8 mal unmittelbar neben dem Herd und nur einmal proximal des Herdes. In 128 Fällen konnte der Befund nach Bildgebungskriterien komplett entfernt werden, in den verbleibenden 5 Befunden nicht vollständig, aber ausreichend für eine Diagnosesicherung.

Schlussfolgerung: Die Mammasonographie ist in 100% in der Lage, die von der S3-Leitlinie gestellten Anforderungen zu erfüllen und den Operationserfolg bei klinisch okkulten Mammatumoren zu gewährleisten. Der Befund muss allerdings sonographisch eindeutig identifizierbar sein. Die Komplettentfenung des eingebrachten Markierungsdrahtes kann dagegen nur präparatradiographisch attestiert werden.