Pneumologie 2004; 58 - 18
DOI: 10.1055/s-2004-831105

Ergebnisse der Entwöhnung von der Heimbeatmung bei Patienten der neurologischen Frührehabilitation (Phase B) 2001–2003

B Pufahl 1, H Mach 1, J Uerckwitz 1
  • 1Schwaan

Seit Anfang 2001 wird in der Fachklinik Waldeck eine Konzeption umgesetzt, die eine noch frühere Übernahme von Patienten zur neurologischen Frührehabilitation ermöglicht. Diese be-inhaltet, dass Patienten, deren Weaning von der Beatmungsmaschine auf den Intensivstatio-nen der Akuteinrichtungen nicht oder nur sehr schleppend gelang, dort mit einem Heimbeat-mungsgerät versorgt werden. Somit kann eine frühestmögliche rehabilitative Förderung des Patienten erfolgen.

Insgesamt wurden von 2001 bis 2003 134 Patienten (Durchschnittsalter 64 Jahre) mit einem Heimbeatmungsgerät der Marken HELIA bzw. BREAS über eine Trachealkanüle druckkon-trolliert (PCV-Modus, 30%) oder druckassistiert (PSV-Modus, 70%) zu uns verlegt und re-habilitiert. Ursache für die Beatmungsnotwendigkeit waren neurologische Erkrankungen zen-traler und peripherer Ätiologie. Die notwendige Beatmungsdauer via Heimbeatmungsgerät erstreckte sich zwischen 3 und 104 Tagen. Bei insgesamt 4133 Beatmungstagen betrug die durchschnittliche Beatmungsdauer pro Patient 32,5 Tage. Dabei konnte bei 47% eine völlige und bei 15% eine stundenweise Entwöhnung von der Heimbeatmung erreicht werden. Bei 10% der Patienten verlief das Weaning frustran, 5% werden derzeit noch beatmet. 23% der be-atmeten Patienten konnten entwöhnt werden, verstarben aber im Verlauf an ihren schweren Grund- und Begleiterkrankungen.

Ein Vergleich der Jahre 2001 und 2002/2003 zeigt, dass sich sowohl das Alter der Patienten als auch die Schwere der Grund- und Begleiterkrankungen leicht erhöhte. Die Ergebnisse des Weaning blieben im wesentlichen aber konstant trotz gleichzeitiger Abnahme der von den Kostenträgern gewährten Aufenthaltsdauer um 22%.

Das oben näher erläuterte Behandlungskonzept beatmeter Patienten hat sich bewährt. Somit konnte bewusst auf die (kostenintensive) Anschaffung und den Betrieb von nicht mobilen Narkosebeatmungsgeräten verzichtet werden. Dies bedeutet nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt des seit diesem Jahr obligaten DRG-Abrechnungssystems eine interessante Perspektive für die Kliniken mit beatmungspflichtigen Patienten einerseits und für den Ausbau und die Vervollkommnung dieses Konzeptes in Einrichtungen der neurologischen Frührehabilitation andererseits.