Einleitung: Bei Adnextumoren, die perimenarchal oder während der Adoleszenz diagnostiziert werden,
handelt es sich meistens um benigne, funktionelle Befunde. Echte Neoplasien in dieser
Altersgruppe sind in mehr als 60% der Fälle Keimzelltumoren. Muzinöse Zystadenome
sind benigne Neubildungen, welche in der Mehrzahl der Fälle zwischen der 3. und 5.
Lebensdekade diagnostiziert werden und bei Kindern insgesamt selten vorkommen. Bei
der Entscheidung über das diagnostische Procedere, insbesondere aber bei der Therapieentscheidung
müssen onkologische Sicherheitsaspekte gegen Fertilitätserhaltung abgewogen werden.
Patientinnen und Methoden: Wir berichten über drei Adoleszentinnen (12–17 Jahre), die zwischen 2002 und 2003
wegen sehr großer, symptomatischer Adnextumoren über eine Spezialsprechstunde der
„Adolszentinnengynäkologie“ vorgestellt wurden. Nach sorgfältiger klinischer und altersadäquater
gynäkologischer Untersuchung wurden zur weiteren Abklärung der ausgedehnten Tumoren
apparative Untersuchungsverfahren (Ultraschall, Magnetresonanztomographie) sowie serologische
Untersuchungen gefolgt von der operativen Exploration und histopathologischen Evaluation
der Tumoren durchgeführt.
Ergebnisse: In allen drei Fällen fanden sich muzinöse Zystadenome. Aufgrund der erheblichen Ausdehnung
der Befunde war trotz der Benignität eine Organerhaltung der betroffenen Seite nicht
möglich.
Schlussfolgerung: Trotz Überschreitung der Grenzen des kleinen Beckens sind Adnexbefunde in der Adoleszenz
nicht per se maligne zu bewerten. Die operative Abklärung hingegen ist zwingend. Trotz
nachgewiesener Gutartigkeit ist eine Organerhaltung bei erheblicher Ausdehnung der
Befunde kaum möglich. Durch Konservierung der gegenseitigen Adnexe kann die Fertilität
jedoch erhalten werden.