Rofo 2004; 176 - VO_3106
DOI: 10.1055/s-2004-827720

Erste Ergebnisse der jährlichen Konstanzprüfungen an Mammographie-Einrichtungen nach DIN E 6868–7, bzw. nach EPQC

C Blendl 1, K Ewen 1
  • 1Fachhochschule Köln, Institut für Medien- und Phototechnik, Köln

Ziele: Qualitätsprüfungen an Röntgeneinrichtungen für Mammographie werden vom Qualitäts-Ring-Radiologie (QRR) seit Veröffentlichung des Entwurfes der DIN E 6868–7 durch akkreditierte Medizinphysikexperten vor Ort durchgeführt. In den Prüfungen wird festgestellt, welche Komponenten die Anforderungen der DIN-Normen, bzw. des EPQC erfüllen und an welchen Komponenten Nachbesserungen vorgenommen werden müssen. Methode: Der Umfang der Prüfungen entspricht dem Prüfumfang des EPQC für halbjährliche Prüfungen. Erweitert wird der QRR-Prüfumfang durch eine Funktionsprüfung der Filmverarbeitung nach DIN V 6868–55: „Funktionsprüfung der Filmverarbeitung“ und durch die Prüfung der Filmbetrachtungsgeräte nach DIN 6856–2. Festgestellte Mängel werden analog Sachverständigenprüfungen in drei Mängelkategorien eingeteilt: A-, B- und C-Mängel. Bei Mängeln, welche die Bildqualität wesentlich beeinträchtigen wird kein QRR-Zertifikat erteilt, bei leichteren Mängeln wird das Zertifikat befristet erteilt. Ergebnis: Der weit überwiegende Teil der Einrichtungen ist mängelfrei, bzw. weist Mängel auf, die keinen Einfluss auf die Bildqualität haben, z.B. fehlende Unterlagen zu einzelnen Komponenten usw.. Bei etwa einem Drittel sind Nachbesserungen erforderlich, um alle Anforderungen des EPQC zu erfüllen, z.B. Austausch einzelner Folien-Kassetten-Kombinationen, welche die Anforderungen an die Gleichmäßigkeit des Verstärkungsfaktors nicht erfüllen. Nur wenige Einrichtungen weisen Mängel auf, die eine wesentliche Minderung der Bildqualität verursachen. Erhebliche Mängel werden insbesondere bei der Funktionsweise der Belichtungsautomatik festgestellt: Anpassung der mittleren opt. Dichte an unterschiedliche Materialdicken-/kV-Kombinationen. Mangelnde Systemauflösung (LP<10) wurde in keinem Fall gefunden. Schlussfolgerung: Der weit überwiegende Teil der Einrichtungen erfüllt die Anforderungen des EPQC, ggf. mit geringen Nachbesserungen. Nur wenige Einrichtungen werden nach Ablauf eventueller Übergangsfristen stillgelegt werden müssen.