Zusammenfassung
Derzeit werden im Rechtsausschuss des Bundestages eine Novellierung und Ergänzung
des Betreuungsrechts beraten. Diese Beratungen erschienen dem Bundesrat und insbesondere
der Konferenz der Justizminister der Länder deswegen erforderlich, weil das zum 1.
Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz in wesentlichen Punkten die Erwartungen
nicht habe erfüllen können, die Betreuungsfallzahlen übermäßig gestiegen seien, der
erhebliche Verfahrensaufwand erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen verbrauche,
es Betroffene und Familien in hohem Maße durch bürokratische Verfahren beeinträchtige,
wenn ein naher Angehöriger zum Betreuer bestellt werden soll und die Kosten seit Inkrafttreten
des Betreuungsrechts explosionsartig gestiegen seien. Auch würden viele Betroffene
die Betreuung nach wie vor mit einer Bevormundung gleichsetzen.