Gesundheitswesen 2004; 66 - 42
DOI: 10.1055/s-2004-825183

Nutzen und aktueller Stand des IBRP

M Albers 1
  • 1Kreisverwaltung Mettmann, Gesundheitsamt – Sozialpsychiatrischer Dienst

Der Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) wurde entwickelt als Verfahren zur Personalbemessung im komplementären Bereich der psychiatrischen Versorgung. Die Absicht war, ambulante Komplexleistungen zu ermöglichen. Ein mit dem IBRP erstellter individueller Hilfeplan beschreibt den Hilfeumfang in Fachleistungsstunden pro Woche, den der jeweilige Hilfesuchende benötigt, um in der von ihm gewünschten Wohnform zu leben, z.B. in der eigenen Wohnung, mit einem Partner, im Haushalt der Eltern, in einer Wohngemeinschaft oder auch in einer Behinderteneinrichtung. Der IBRP wird aus diesem Grunde auch als „personenzentrierter Ansatz“ bezeichnet, weil er nicht versucht, für einen Einrichtungstyp die passenden Klienten auszuwählen (wie z.B. muss der Hilfesuchende ins Wohnheim oder ins betreute Wohnen), sondern dem hilfebedürftigen Menschen die für ihn persönlich erforderlichen Hilfen zu vermitteln. Es werden alle erforderlichen Hilfen beschrieben, so dass der IBRP eine Kostenträger und Einrichtungsgrenzen überschreitende Hilfeplanung ermöglicht.

Es werden vier Funktionen des IBRP unterschieden.

1. Ebene: Planung mit dem Klienten – es ergibt sich ein klarer Auftrag

2. Ebene: Abstimmung mit Kollegen: es resultiert eine genaue Abgrenzung der Zuständigkeit

3. Ebene: Dokumentation und Abrechnung: der IBRP ermöglicht eine klare Darstellung der eigenen Leistung

4. Ebene: regionale Planung: es zeigen sich Defizite und Überkapazitäten

Aus den Erfahrungen einer Projektregion des Projektes „Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung“ des Landes Nordrhein-Westfalen lassen sich elf nützliche Auswirkungen des IBRP benennen.

  • Vermehrte Orientierung an den persönlichen Zielen des Klienten

  • Verstärkte Ressourcenorientierung

  • Vermehrte Berücksichtigung von Hilfen aus dem natürlichen Lebensumfeld

  • Verbesserte Aufmerksamkeit für berufliche Fragestellungen

  • Intensivierte Kenntnis der anderen in der Region tätigen Leistungserbringer

  • Verbindlichere Kooperation der an der Hilfeerbringung Beteiligten

  • Vernetzung zwischen Hilfen für psychisch kranke, suchtkranke und wohnungslose Menschen

  • Entwicklung eines Bewußtseins für die gemeinsame Verantwortung für die Versorgung aller hilfebedürftigen Personen der Region

  • Aktive Mitarbeit aller relevanten Akteure in den erforderlichen Gremien

  • Entscheidung zur Fortführung des im Projekt vereinbarten Steuerungsgremiums unter Federführung des Gesundheitsamtes

  • Entwicklung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) als Zusammenschluss aller an der psychiatrischen Versorgung Beteiligter.