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DOI: 10.1055/s-2004-825160
Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention: Tradition und Fortschritt
Die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention hat sich als fachlicher Standard zweifellos bewährt. Erste Überlegungen zur Neubearbeitung gehen auf das Jahr 1997 zurück. Damals kamen die Mitglieder der Kommission am Robert Koch-Institut überein, die Richtlinie nach dem heutigen Wissensstand und den Anforderungen an moderne, wissenschaftlich begründete Empfehlungen zu überarbeiten.
Gem. § 23 Abs. 2 IfSG hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention die Aufgabe, Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zu erstellen. Ganz im Sinne der gesetzlichen Gewichtung enthält das Kapitel C „Prävention nosokomialer Infektionen“ die zentralen Empfehlungen zur Prävention von Harnweginfektionen, Pneumonien, Septikämien und (sicherlich im Laufe des nächsten Jahres fertiggestellt) von Wundinfektionen. Es folgen Kapitel D „Hygienemanagement“, E „Surveillance“ (§ 23 Abs. 1 IfSG), F „Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten (Bekämpfung/Kontrolle)“ und G „Verhütung der Übertragung von Infektionen durch medizinisches Personal auf Patienten“. Weiter enthält die Sammlung – wie bereits in den früheren Ausgaben – ausgewählte Empfehlungen, die zwar nicht von der Kommission selbst stammen, aber einen wichtigen Bezug zur Krankenhaushygiene haben.
Wissend, dass auch Empfehlungen im Vorfeld kontrovers diskutiert werden, Krankenhäuser, Gesundheitsämter und andere Gesundheitseinrichtungen aber eine „möglichst vollständige Richtlinie“ wünschen, hat sich die Kommission entschlossen, künftig auch Veröffentlichungen einzelner Autoren vorwiegend zu Detailfragen zum Gegenstand diese Werkes zu machen. Noch einmal bestärkt durch das Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes sah sie sich auch in der Pflicht, die Grundsätze wissenschaftlicher Empfehlungen Zug um Zug umzusetzen. Konsequenterweise sind nur diejenigen Anlagen, die nach 1997 veröffentlicht wurden und deren Aussagen kategorisiert und mit wissenschaftlicher Literatur belegt sind, in die Loseblattsammlung unmittelbar aufgenommen worden. Die Anlagen der „alten Richtlinie“, die bisher nicht überarbeitet wurden und deren Inhalte aber nach der neuen Gliederung weiterhin Gegenstand des Richtlinie sein sollen, sind auf einer CD der im Buchhandel vertriebenen Loseblattsammlung beigefügt worden. Damit wird eine umfassende Information auch der Leser gewährleistet, die das Werk erstmalig erwerben und damit keinen Vergleich der alten und neuen Druckausgabe vornehmen können.