Die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention hat sich als fachlicher
Standard zweifellos bewährt. Erste Überlegungen zur Neubearbeitung gehen auf das Jahr
1997 zurück. Damals kamen die Mitglieder der Kommission am Robert Koch-Institut überein,
die Richtlinie nach dem heutigen Wissensstand und den Anforderungen an moderne, wissenschaftlich
begründete Empfehlungen zu überarbeiten.
Gem. § 23 Abs. 2 IfSG hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
die Aufgabe, Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen
und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen
Einrichtungen zu erstellen. Ganz im Sinne der gesetzlichen Gewichtung enthält das
Kapitel C „Prävention nosokomialer Infektionen“ die zentralen Empfehlungen zur Prävention
von Harnweginfektionen, Pneumonien, Septikämien und (sicherlich im Laufe des nächsten
Jahres fertiggestellt) von Wundinfektionen. Es folgen Kapitel D „Hygienemanagement“,
E „Surveillance“ (§ 23 Abs. 1 IfSG), F „Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer
Krankheiten (Bekämpfung/Kontrolle)“ und G „Verhütung der Übertragung von Infektionen
durch medizinisches Personal auf Patienten“. Weiter enthält die Sammlung – wie bereits
in den früheren Ausgaben – ausgewählte Empfehlungen, die zwar nicht von der Kommission
selbst stammen, aber einen wichtigen Bezug zur Krankenhaushygiene haben.
Wissend, dass auch Empfehlungen im Vorfeld kontrovers diskutiert werden, Krankenhäuser,
Gesundheitsämter und andere Gesundheitseinrichtungen aber eine „möglichst vollständige
Richtlinie“ wünschen, hat sich die Kommission entschlossen, künftig auch Veröffentlichungen
einzelner Autoren vorwiegend zu Detailfragen zum Gegenstand diese Werkes zu machen.
Noch einmal bestärkt durch das Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes sah sie
sich auch in der Pflicht, die Grundsätze wissenschaftlicher Empfehlungen Zug um Zug
umzusetzen. Konsequenterweise sind nur diejenigen Anlagen, die nach 1997 veröffentlicht
wurden und deren Aussagen kategorisiert und mit wissenschaftlicher Literatur belegt
sind, in die Loseblattsammlung unmittelbar aufgenommen worden. Die Anlagen der „alten
Richtlinie“, die bisher nicht überarbeitet wurden und deren Inhalte aber nach der
neuen Gliederung weiterhin Gegenstand des Richtlinie sein sollen, sind auf einer CD
der im Buchhandel vertriebenen Loseblattsammlung beigefügt worden. Damit wird eine
umfassende Information auch der Leser gewährleistet, die das Werk erstmalig erwerben
und damit keinen Vergleich der alten und neuen Druckausgabe vornehmen können.