Gesundheitswesen 2004; 66 - 61
DOI: 10.1055/s-2004-825102

Müllverbrennungsanlagen – Planung, Organisation und Betrieb aus gesundheitlicher Sicht

B Thriene 1, M Wojke 2
  • 1Landesamt für Verbraucherschutz, Hygieneinstitut, Magdeburg
  • 2Müllheizkraftwerk Rothensee GmbH, Magdeburg

Ziel des 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Sie sind nach § 4 mit Vorrang zu vermeiden sowie zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen. Mit der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASI) sind die Ablagerungskriterien für Abfälle auf Deponien so festgelegt, dass ab Juni 2005 nur noch reaktionsarme Abfälle abgelagert werden dürfen, die im Regelfall nach einer energetischen Verwertung insbesondere des Hausmülls als Brennstoff, entstehen.

Die drei Regierungsbezirke des Landes Sachsen-Anhalt haben 1996 die Abfallentsorgungspläne für Siedlungsabfälle erstellt und die möglichen Standorte für thermische Abfallbehandlungsanlagen ermittelt. In der Folge haben Energiekonzerne und -versorgungsbetriebe Antragsverfahren für Anlagen zur energetischen Verwertung und thermischen Behandlung von anfallenden, nicht vermeidbaren und stofflich nicht verwertbaren Restabfällen zur Beseitigung mit einer Leistung von bis zu 300.000 t/a eingeleitet. Die Gesundheitsämter waren im Verlauf der Genehmigungsverfahren und bei Erörterungsterminen mit den Bürgern beteiligt.

Im Land Sachsen-Anhalt sind derzeit drei MVA im Bau, fünf befinden sich noch in der Planung, die auch jeweils von der Gewinnung der territorialen Ausschreibung zur Übernahme der Entsorgung abhängig ist. Das Hygieneinstitut hat die Gesundheitsämter beraten und auf folgenden Standpunkt orientiert: Siedlungsabfälle gehören zu den erneuerbaren Energien. Eine moderne Restmüllverbrennungsanlage mit in der Praxis erprobter Verfahrenstechnik hat ein sehr geringes gesundheitliches Gefahrenpotential. Da es sich um die Verbrennung vorwiegend von Siedlungsabfällen handelt, bieten sich Standorte nur in der Nähe von Großstädten und Ballungsgebieten an, mit Bezug auf die Hauptwindrichtung in Industriegebieten im Nord-Osten einer Stadt. Transporte über weite Entfernungen (Mülltourismus) sollten vermieden werden. Angefordert und geprüft werden sollten die Immissionsprognose zur territorialen Hintergrundbelastung, die strikte Einhaltung der 17. BImSchV, die Schaffung von Mess- und Probenahmeplätzen zur kontinuierlichen Überwachung der Abgas-Massekonzentrationen von sieben Schadstoffen, von Verbrennungs- und Abgastemperatur und die diskontinuierliche Messung von gasförmigen Fluorverbindungen, Schwermetallen, Dioxinen/Furanen und Ammoniak zur Gewährleistung der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte. Verbrennungsanlagen einschließlich der Abfalllagerungsflächen sind so auszulegen und zu betreiben, dass ein unerlaubtes und unbeabsichtigtes Freisetzen von Schadstoffen in die Luft, den Boden und in das Oberflächen- und Grundwasser vermieden wird.

Über das Müllheizkraftwerk Rothensee, das die Entsorgungsleistungen für Magdeburg und das Umfeld im Jahre 2005 übernimmt, wird berichtet. Es profitiert von der guten Verkehrsanbindung an die Stadt, an Autobahn, Bahn, die Elbe und den Mittellandkanal. Die Strom- und Fernwärmeerzeugung wird mit 32 bzw. 77,5 MW ausgewiesen. Damit wird den Forderungen des Abfallgesetzes des Landes entsprochen, nicht verwertbare Abfälle in geeigneten Anlagen möglichst am Entstehungsort zu beseitigen und als erneuerbare Energie zu nutzen.