Gesundheitswesen 2004; 66 - 40
DOI: 10.1055/s-2004-825081

Die Rolle des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes bei Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung

A Sohns 1
  • 1Fachhochschule Neubrandenburg

Mit der gesetzlichen Verankerung von Frühförderung als „Komplexleistung“ im Rehabilitationsgesetz (SGB IX) und in der von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Frühförderverordnung wurden die fachlichen und finanziellen Grundlagen der ambulanten Frühförderung auf eine neue Grundlage gestellt. Lag die Finanzierungszuständigkeit (für Leistungen im Umfang von fast 1/2 Mrd. €) bislang überwiegend beim kommunalen Sozialhilfeträger, sind künftig verschiedene Rehabilitationsträger für eine gemeinsam abzustimmende Leistung zuständig. Gleichzeitig werden neue Anforderungen an Früherkennung und eine interdisziplinäre Diagnostik und Förder- und Behandlungsplanerstellung gestellt, die der fachlichen Ausgestaltung in der Praxis bedürfen. Die bisher tragende Rolle der öffentlichen Gesundheitsdienste als begutachtende Institutionen kann im Zuge der Neukonzeptionierung ebenfalls modifiziert werden. Es gilt bei der kritischen Abwägung der verschiedenen Ansätze die fachlichen Kriterien einer familien- und ressourcenorientierten Frühförderung transparent zu machen und in qualitativ hochwertige und effektive Arbeitsabläufe der Dienste zu überführen.