Geburtshilfe Frauenheilkd 2003; 63(6): R113-R136
DOI: 10.1055/s-2004-817988
GebFra-Refresher

Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Supportivtherapie in der gynäkologischen Onkologie - Teil 1

Andreas Löhr1 , Andreas du Bois1
  • 1Klinik für Gynäkologie und gynäkologische Onkologie, Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken GmbH, Wiesbaden
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Publication Date:
07 July 2003 (online)

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Unter Supportivtherapie versteht man unterstützende Maßnahmen, die die Sicherheit und Verträglichkeit einer zytostatischen Chemo-, Hormon- oder Immuntherapie gynäkologischer Malignome und des Mammakarzinoms optimieren. Sie dient der Prophylaxe und Behandlung von therapieassoziierten Störungen.

Supportivtherapie im Sinne flankierender lokaler oder begleitender medikamentöser Behandlungen, die Einzelsymptome oder den Gesamtverlauf der Grunderkrankung (z. B. Pleurodese bei malignem Erguss, Bisphosphonatgabe bei Skelettmetastasierung oder Analgesie bei Tumorschmerzen) beeinflussen, ist nicht Gegenstand dieser Arbeit.

Bei den unerwünschten Wirkungen

Unerwünschte Wirkungen systemischer antineoplastischer Behandlungen: 1. objektiv messbare (Arzt), 2. subjektiv empfundene (Patientin)

systemischer antineoplastischer Behandlungen ist zwischen objektiv messbaren Schädigungen einerseits und subjektiv empfundenen Beeinträchtigungen andererseits zu unterscheiden. Arzt und Patientin bewerten diese Effekte oft unterschiedlich. Die Patientin empfindet subjektiv belastende Nebenwirkungen wie Erbrechen oder Alopezie als besonders beeinträchtigend, während das Augenmerk des Arztes mehr auf objektiv messbare, unter Umständen vital gefährdende Organtoxizitäten (z. B. Myelosuppression oder Kardiotoxizität) gerichtet ist. Allerdings bestehen hier Verflechtungen - so kann es etwa durch massives Erbrechen nach einer Cisplatintherapie zu einem Dehydratationszustand kommen, der wiederum durch eine Verminderung des Urinflusses und damit verzögerte Ausscheidung des Zytostatikums im Einzelfall fatale Konsequenzen (Nierenschädigung, therapierefraktäre Myelosuppression) nach sich ziehen kann [[1]].

Der Schweregrad unerwünschter Wirkungen wird klassifiziert nach: 1. Common Toxicity Criteria des National Cancer Institute, 2. Toxizitätsskalen der WHO.

Zur besseren Verständigung und Dokumentation empfiehlt es sich, den Schweregrad therapieassoziierter unerwünschter Wirkungen nach einer allgemein akzeptierten Einteilung anzugeben, z. B. nach den Common Toxicity Criteria des amerikanischen National Cancer Institute (NCI-CTC, derzeit gültige Version 2.0) [[2]] oder den Toxizitätsskalen der WHO.

Als Ziele der Supportivtherapie gelten Maßnahmen zur primären oder sekundären Prophylaxe unerwünschter Effekte einerseits und der Behandlung eingetretener Störungen

Ziele der Supportivtherapie: 1. primäre Prophylaxe, 2. sekundäre Prophylaxe, 3. Therapie eingetretener Störungen.

andererseits. Es versteht sich von selbst, dass die primäre Vermeidung voraussehbar problematischer Toxizitäten (z. B. durch Auswahl eines Zytostatikums mit vorwiegend hepatischer Elimination bei Niereninsuffizienz) der eleganteste Weg der Therapieoptimierung ist. Bei nicht zu umgehenden Nebenwirkungen ist in der Regel eine Prophylaxe vorteilhafter als die Behandlung einer bereits manifesten Toxizität (Tab. [1]).

Tab. 1 Grundsätze der Supportivmaßnahmen bei Chemotherapie Begleiterkrankungen und Risikofaktoren für Nebenwirkungen erfassen. Komorbidität und Risikofaktoren bei der Wahl des Zytostatikums berücksichtigen, wenn vergleichbar aktive Therapien zur Verfügung stehen. Patientin über zu erwartende Nebenwirkungen und Supportivmaßnahmen aufklären. Patientin über Maßnahmen zur Vermeidung von Nebenwirkungen beraten. Prophylaxe ist meistens der Therapie von Nebenwirkungen überlegen. Therapienotwendigkeit antizipieren und ggf. Bedarfsmedikation rezeptieren. Nebenwirkungen vor Folgezyklus erfassen, dokumentieren und ggf. Therapiemodifikationen vornehmen.

Diese Grundsätze sollen im Folgenden anhand ausgewählter Probleme bei der systemischen Behandlung gynäkologischer Tumoren erläutert werden.

Literatur