intensiv 2004; 12(4): 153
DOI: 10.1055/s-2004-813344
Editorial

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

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Publication Date:
08 July 2004 (online)

in der Zeit der Neuordnung der Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung, allgemein unter dem Stichwort DRG bekannt, haben ökonomische Argumente in der Diskussion über unser Gesundheitssystem Hochkonjunktur. Allerorten ist von Kosteneinsparung, Effizienzsteigerung und Erlösoptimierung die Rede. Sicher, die Argumente sind nicht ohne Gehalt und zu lange haben die Leistungserbringer im Gesundheitswesen darauf vertraut, dass die Gesellschaft schon bereit sein werde, auch schlecht organisierte und koordinierte und damit zu teure Leistungen zu bezahlen. Allerdings rücken in dieser Diskussion andere, nicht weniger bedeutsame Fragestellungen in den Hintergrund.

In dieser Zeit hat die Bundesärztekammer im Mai die neu gefassten „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung” veröffentlicht [1]. Sie schreiben die 1998 formulierten Grundsätze behutsam reformierend fort.

In Situationen, in denen sonst angemessene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr angezeigt und Begrenzungen geboten sein können, darf die ärztliche Entscheidung hierzu nicht von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden. Der behandelnde Arzt soll in diesen Situationen mit ärztlichen und pflegenden Mitarbeitern einen Konsens suchen. Eine Beteiligung von Ärzten an der aktiven Sterbehilfe wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Bedeutung von Patientenverfügungen zur Ermittlung des Patientenwillens wurde aufgewertet.

In dieser Ausgabe der intensiv greift Fred Salomon mit seinem Artikel „Sterbebegleitung in der Intensivmedizin” das Thema auf und entwickelt es für den Bereich der Intensivmedizin.

Für Intensivpflegende ist es wichtig, die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung zu kennen. Es sei aber an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass diese Grundsätze zwar eine orientierende Funktion mit hoher Verbindlichkeit für das ärztliche Handeln besitzen, aber keine Verbindlichkeit für das pflegerische Handeln umfassen. An welchen Grundsätzen orientiert Intensivpflege ihr Handeln und Entscheiden in der Sterbebegleitung? Die Ethikkodizes des International Council of Nurses (ICN) [2] oder der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) [3] geben zu diesen Fragen nur indirekte und nicht immer ausreichend konkrete Aufschlüsse. Wäre es aber nicht auch im Sinne der Patienten geboten, dass auch Pflegende ihre Position eindeutig und verbindlich formulieren? Sicherlich, der geringe Organisationsgrad der professionell Pflegenden in Deutschland, z. B. in Berufsverbänden, befördert das Erfüllen einer solchen Forderung nicht gerade. Nichtsdestotrotz wäre eine verbindliche Stellungnahme der Pflegenden zu ihrem Handeln in der Sterbebegleitung nicht zuletzt für den einzelnen Bürger und die Gesellschaft als Ganzes vertrauensbildend und wünschenswert.

Der mit 500,- € dotierte erste Preis des 7. Thieme intensiv-Pflegepreises wurde am 7. Mai 2004 im Rahmen des Hauptstadtkongresses für Anästhesiologie und Intensivtherapie (HAI) in Berlin durch den federführenden Schriftleiter der intensiv, Lothar Ullrich, an den Preisträger Andreas Walle überreicht.

Abb. 1 Preisträger Andreas Walle (rechts) mit Lothar Ullrich.

Seine prämierte Arbeit „Pflegen mit Angehörigen - Plädoyer für die Integration naher Angehöriger in die Intensivpflege erwachsener Patienten” finden Sie in dieser Ausgabe.

Breits heute läuft der Countdown für den 8. Thieme intensiv-Pflegepreis. Ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Weiterbildung Intensivpflege und Anästhesie können zur Teilnahme an dem Wettbewerb Ihre Abschluss- oder Facharbeiten aus dem Jahr 2004 bis zum 31. Oktober 2004 bei der Schriftleitung der intensiv einreichen. Wir sind uns sicher, dass auch in diesem Jahr hervorragende Arbeiten auszuzeichnen sein werden.

Die Herausgeber

Literatur

  • 1 Bundesärtzekammer . Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (2004). Online im Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Empfidx/Sterbebegleitung2004/, entnommen am 19.6.2004. 
  • 2 Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V. Ethische Regeln der Intensivpflegenden (Ethik-Kodex). Online im Internet: http://www.dgf-online.de/pubethik.htm, entnommen am 28.6.2004. 
  • 3 The Icn Code of Ethics for Nurses. Online im Internet: http://www.icn.ch/icncode.pdf, entnommen am 19.6.2004. 
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