intensiv 2003; 11(5): 250-252
DOI: 10.1055/s-2003-43514
Recht
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Bundestag beschließt modernisierte Krankenpflegeausbildung

Neues Krankenpflegegesetz tritt am 1.1.2004 in Kraft!Werner Schell1
  • 1Neuss
Further Information

Publication History

Publication Date:
07 November 2003 (online)

Der Deutsche Bundestag hat am 10. April 2003 die Novellierung der Krankenpflegeausbildung beschlossen. „Eine gute Ausbildung ist das A und O für jeden beruflichen Weg. Das gilt um so mehr, wenn es um Berufe geht, die kranken und bedürftigen Menschen helfen”, sagte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Marion Caspers-Merk, in Berlin. Mit dem Gesetz werde die Ausbildung in der Krankenpflege modernisiert und den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 10.4.2003).

Die Novellierung der Krankenpflegeausbildung soll die qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung unter den veränderten Rahmenbedingungen auch in Zukunft sicherstellen. Der Pflegeberuf wird damit nach den Vorstellungen der Politiker für junge Menschen attraktiver, wodurch einem allgemeinen Fachkräftemangel vorgebeugt werden soll. In die Ausbildung soll künftig ein erweitertes Verständnis von Pflege einfließen.

„Nach 17 Jahren Stillstand auf diesem Gebiet ist eine Modernisierung dringend nötig”, sagte Marion Caspers-Merk. Die Pflege gewinne in einer alternden Gesellschaft rapide an Bedeutung. Und auch die pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse müssen in die Ausbildung einbezogen werden.

Werner Schell

Dozent/Dipl.-Verwaltungswirt

Harffer Straße 59

41469 Neuss

URL: http://www.wernerschell.de

URL: http://www.pflegerechtportal.de

URL: http://www.gesetzeskunde.de Rubrik Rechtsalmanach, Nr. 31

    >