Der Klinikarzt 2003; 32(7): 223
DOI: 10.1055/s-2003-40951
Editorial

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Ärztliche Fortbildung - mit oder ohne Industrie

A. Weizel1
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Publication Date:
06 August 2003 (online)

Ärztliche Fortbildung ist Pflicht, Möglichkeiten dazu sind reichlich vorhanden. Das Angebot reicht von den großen nationalen und internationalen Kongressen über regionale Programme der Akademien für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammern bis zu Veranstaltungen „vor Ort” durch Kliniken oder Organisationen der niedergelassenen Ärzte. Ein Großteil dieser Veranstaltungen ist nur mit Unterstützung der Industrie möglich, welche ihrerseits zusätzlich Fortbildungen in eigener Regie anbietet, die teilweise nur einem ausgewählten Teilnehmerkreis zugänglich sind.

Über Art und Umfang der Industrieunterstützung bei der ärztlichen Fortbildung wird seit Jahren sehr heftig diskutiert. Seit kurzer Zeit gibt es jetzt zwei grundsätzliche Stellungnahmen zu diesem Komplex - einmal durch den Deutschen Ärztetag, zum zweiten im Entwurf des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes der Bundesregierung.

Der Beschluss des Deutschen Ärztetages führt aus: „Die Annahme von geldwerten Vorteilen in angemessener Höhe für die Teilnahme an wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen ist nicht berufswidrig. Der Vorteil ist unangemessen, wenn er die Kosten der Teilnahme (notwendige Reisekosten, Tagungsgebühren) des Arztes an der Fortbildungsveranstaltung übersteigt oder der Zweck der Fortbildung nicht im Vordergrund steht.” Mit dieser Aussage hat die deutsche Ärzteschaft eindeutig Stellung bezogen. Sie erkennt damit an, dass eine Fortbildung ohne Unterstützung durch die Industrie im Augenblick nicht möglich ist. Erfreulicherweise konnte durch einen Akt der freiwilligen Selbstkontrolle der Industrie das in der Vergangenheit manchmal sehr großzügige „Beiwerk” (Begleitpersonen, Rahmenprogramm) deutlich zurückgefahren bzw. komplett gestrichen werden. Die Aussage des Deutschen Ärztetages macht eindeutig klar, dass der Fortbildungsaspekt im Vordergrund stehen muss.

Ganz anders hört sich dies im Gesetzentwurf der Regierung im Zusammenhang mit der Fortbildungspflicht an, die zur Voraussetzung des Bestehens der Zulassung gemacht werden soll: Es wird (sinngemäß) gefordert, dass der Arzt sich in dem Umfang fachlich fortbildet, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der für die Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Die Fortbildungsinhalte „müssen frei von wirtschaftlichen Interessen sein; das ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn ein Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, ein Medizinproduktehersteller, ein Unternehmen vergleichbarer Art oder eine Vereinigung solcher Unternehmen eine fachbezogene Informationsveranstaltung durchführt, Fortbildungsveranstaltungen anderer Veranstalter finanziell fördert oder den Teilnehmern entsprechende Mittel zuwendet.”

Eine Umsetzung dieser Vorschläge würde jedoch mit einem Schlag dazu führen, dass auch große Kongresse wie zum Beispiel der Internistenkongress oder die Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie im bisherigen Umfang nicht mehr durchführbar wären - ganz zu schweigen vom Fortbildungsangebot insbesondere in kleineren Ärzteschaften. Es erscheint im Augenblick extrem unwahrscheinlich, dass die Bezirksund Landesärztekammern, eventuell in Zusammenarbeit mit Universitätskliniken oder großen kommunalen Krankenhäusern in der Lage sein könnten, dieses entstandene Vakuum zu füllen, da dazu weder die personellen noch die finanziellen oder organisatorischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Fortbildung aus eigener Kraft durch die Ärzteschaft organisiert werden kann, erscheint eine Zusammenarbeit mit der Industrie in einem angemessenen Umfang daher der einzige Weg, um den Kollegen die Vielfalt des Fortbildungsangebots weiter zu erhalten.

Prof. Dr. A. Weizel

Mannheim