PPH 2003; 9(2): 61-62
DOI: 10.1055/s-2003-39127
Editorial
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Editorial

 
Further Information

Publication History

Publication Date:
08 May 2003 (online)

„Die Ausbildung (…) soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse auf die Entwicklung von personalen, sozialen, fachlichen und methodischen Kompetenzen ausgerichtet sein, die zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Rehabilitation in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen erforderlich sind. Die Pflege (…) ist dabei auf die Prävention von Krankheiten sowie die Förderung, Erhaltung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten und erstreckt sich unter Berücksichtigung ihrer Selbständigkeit und Selbstbestimmung auf präventive, kurative, rehabilitative und palliative Maßnahmen (Ausbildungsziel).”

Das soll künftig das Ziel der Krankenpflegeausbildung sein. Ein großes Ziel und eine alle Eventualitäten erfassende Beschreibung dessen, was Pflege sein soll. So viel Kompetenz soll sie künftig herstellen, diese Ausbildung, die schon lange (schon immer?) der lahme Gaul im Rennen der Professionen im Gesundheitswesen ist, die keinen Platz im beruflichen Bildungssystem hat, sondern eine Sonderstellung. Mit Lehrern, deren Weiterbildung oft nur als Rehabilitationsmaßnahme finanzierbar war. Mit einer altmodischen Berufsbezeichnung. Mit einer Finanzierung im Rahmen von Krankenhausbudgets und Anrechnung auf Stellenpläne. Mit Lerninhalten, die für Zuarbeit, Einspringen, Delegationsaufgaben und die „Ehda-Funktionen” (heißt: die Pflegenden sind eh da, also können sie am Wochenende auch putzen oder Blut abnehmen oder … und … ) qualifizierten. Und für Pflege, wenn denn nichts Vorrangigeres anlag. Das soll nun alles besser werden! Nur: reicht ein neues Zaumzeug, um einen alten Klepper zum Rennpferd zu machen?

Das neue Zaumzeug: eine neue Berufsbezeichnung (kläglich), Hochschulausbildung für die Lehrkräfte (endlich, aber?), die Nennung eigenverantwortlicher Aufgaben der Pflege (aber ohne Tätigkeitsvorbehalt), das Wegfallen des Mindestalters bei Beginn. Der alte Klepper, wie bisher 3 Jahre Zeit, Anbindung der Schulen an Krankenhäuser (und damit Abhängigkeit von deren Budgets), Anrechnung der Schüler/innen auf Stellenpläne (welche Stellenpläne eigentlich?), Lehrerstellen nach Zahl der Ausbildungsplätze und nicht nach Sachgebieten.

Der größte Teil des Textes ist unverändert übernommen worden. Kreißte ein Berg und gebar eine Maus? Die Innovation der Pflegeausbildung, die Vorbereitung auf neue und steigende Anforderungen kann sich nicht einfach auf ein erweitertes Ziel beschränken, ohne auch Weg, Mittel und Zeit neu zu kalkulieren.

Die Hochschulausbildung für Schulleitung und Lehrkräfte ist überfällig. Allerdings gibt es Fragen. Die künftigen Lehrkräfte in der Pflege müssen die Hochschulreife erwerben, eine Pflegeausbildung absolvieren (sie könnten sonst kaum die Anforderungen speziell des praktischen Unterrichts erfüllen) und dann ein Hochschulstudium - und sich dieses als „Zweitausbildung” auch leisten können. Nach Abitur und mindestens sieben Jahren Ausbildung müssten sie bereit sein, sich auf die Arbeits- und Einkommensbedingungen an einer herkömmlichen Krankenpflegeschule einzulassen. Das Nachwuchskontingent für die Pflege-Lehrkräfte kann unter diesen Voraussetzungen nicht allzu optimistisch eingeschätzt werden.

Doch nun zur inhaltlichen Innovation. Es lohnt sich für jeden Interessierten, den Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und hier die Prüfungsgegenstände zur Kenntnis zu nehmen. Man kann kaum glauben, welch überhaus hohe Meinung die Verfasser von den neuen Lehrkräften und den neuen Schüler/innen haben müssen, denn hier wird bei der üblichen mittleren (oder eher mäßigen) Vorbildung als in 3 Jahren erreichbar postuliert, wozu der Mensch an sich besondere Interessen, Fort- und Weiterbildung, Spezialisierung, gar ein Studium, Lebenserfahrung und Zeit braucht - und das mit diesem alten Gaul, sprich: unveränderten Rahmenbedingungen. In der mündlichen Prüfung sollen „unter Einbeziehung der erworbenen krankenpflegerischen, pflege- und gesundheitswissenschaftlichen, rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Wissensgrundlagen fallbezogen unter Berücksichtigung der Differenzierungsphase in der Gesundheits- und Krankenpflege anwendungsbereite berufliche Kompetenzen” nachgewiesen werden.

Für die praktische Ausbildung in Stufe 1 sieht derselbe Entwurf einen gestreckten Galopp mit 500 Stunden durch ambulante Einsatzgebiete vor, von denen derzeit unklar ist, ob es sie als pflegerische Ausbildungsangebote mit Menschen aller Altersstufen überhaupt gibt. Immerhin sollen die Einrichtungen der praktischen Ausbildung die Anleitung durch „Personen mit der Erlaubnis nach ? 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 (…) mit Berufserfahrung und einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation (…) sicherstellen. Im stationären Bereich bleiben für 8 medizinische Disziplinen im Durchschnitt je ca. 3 Wochen Zeit. Es verschlägt einem schon beim Lesen schier den Atem! In der Differenzierungsphase (hier trennt sich die Kinderkrankenpflege ab) soll im stationären Bereich in drei medizinischen Fachgebieten, inkl. Funktionsbereichen, praktisch ausgebildet werden. Gerade die „fortgeschrittenen” Schüler/innen werden also wieder auf die herkömmlichen Funktionen im Krankenhaus (siehe oben) eingeschränkt werden, denn von Pflegeausbildung im Sinne des Ausbildungszieles wird zumindest im Allgemeinkrankenhaus nach Einführung der Fallpauschalen-Finanzierung noch weniger als bisher die Rede sein können. Aber bei der fortgeschriebenen Anrechnung auf den Stellenplan wird natürlich der Träger nicht ganz auf die personellen Ressourcen aus seiner Schule verzichten wollen - und können.

Bei diesem Vorschlag, den ich in seiner Breite - auf Kosten der Tiefe - für völlig überzogen halte, befürchte ich, dass die Masse des zu Lernenden dem Einzelnen kaum die Chance lässt, seine Stärken und Fähigkeiten in speziellen Bereichen der Pflege zu entdecken und entsprechend seine Schwerpunkte zu wählen. Das wäre aber für die avisierten qualifizierten Aufgaben der Pflege dringend notwendig. In dieser Masse könnte das leichter Lernbare, das medizinisch vorgegebene „Handlungsrezept”, noch größere Attraktion gewinnen, eben weil es leichter zu lernen ist, kurzfristig erkennbaren Kompetenzerwerb bietet und ohnehin eher zu den Berufsvorstellungen der Bewerber/innen passt. Für die schwierigere Auseinandersetzung mit der Pflege psychisch und chronisch Kranker, aber auch mit Prävention, Beratung und palliativer Pflege, braucht es Zeit und Gelegenheit, Haltungen und Einstellungen zu reflektieren, ggf. zu entwickeln und mit beruflichem Handeln verknüpfen zu lernen. Pflege ist so vielseitig - warum soll jeder, der Pflege lernen will, alles lernen müssen? Warum sollte eine künftige OP-Gesundheits- und Krankenpflegerin (pardon, aber so soll es nun mal heißen!) sich mit Beratung und Prävention plagen müssen, warum sollte eine Gesundheits- und Krankenpflegerin, die chronisch psychisch Kranke betreuen möchte, alle medizinisch veranlassten Maßnahmen beherrschen müssen? Eine generalistische Grundausbildung mit anschließender Spezialisierung - nicht nur nach dem Lebensalter der zu pflegenden Menschen, sondern auch nach Arbeitsschwerpunkten - könnte alle Fähigkeiten am rechten Platz nutzen, anstatt sie in Hektik zu verplempern. In anderen Berufen ist es längst selbstverständlich, Kompetenz durch Spezialisierung zu erhöhen. In der Pflege soll es umgekehrt sein. Wenn wirklich alles, was Pflege sein kann, in 3 Jahren angerissen werden soll, wird Pflege auch weiterhin inkompetent genug sein für die Rolle des Mädchens für alles im Gesundheitswesen - von allem ein bisschen und von nichts genug für wirkliche Kompetenz.

Internet-Quellen: s. Nachrichten. Gesamtentwurf: http//www. dip.bundestag.de/btd/15/000/1500013.pdf. Ausb.- u. Prüfungsverordnung: www.lag-bawue.de

Jutta Henninger, Groß-Gerau