Gesundheitswesen 2003; 65(4): 255-262
DOI: 10.1055/s-2003-39024
Originalarbeit
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Anmerkungen zum Entwurf der Schwimm- und Badebeckenwasser-Verordnung (SchwBadebwV) vom März 2002

Hygienic Quality of the Water of Public Swimming Pools - Comments on a Current German Ordinance DraftW. Hentschel1 , U. Heudorf1
  • 1Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main
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Publication Date:
16 May 2003 (online)

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Zusammenfassung

Derzeit liegt ein neuer Entwurf einer Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung (SchwBadebwV) vor (März 2002), der in seinem Aufbau und hinsichtlich vieler Regelungsmechanismen an die ab 1.1.2003 in Kraft tretende neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) angepasst wurde. Hierbei werden bei der Frage der Definition der Badewasserqualität eindeutig mikrobiologische Kriterien priorisiert. Wenn sich auch der Bundesrat im Dezember 2003 mit diesem Verordnungsentwurf nicht befasst hat und ein Erlass dieser Verordnung zunächst wieder in weite Ferne gerückt ist, sind dennoch aus der Sicht einer Überwachungsbehörde einige Anmerkungen dazu zu machen

Vor dem Hintergrund allgemeiner Überlegungen zum Unterschied von Trinkwasser- und Bäderanlagen sowie rechtlicher Aspekte werden umfangreiche Daten (n = 14 425 Datensätze) aus der Überwachungspraxis von Gesundheitsämtern aus den letzten Jahren dargelegt. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungsbefunde, aber insbesondere wegen der Zeit zwischen Probenahme und Befundmitteilung an das Gesundheitsamt (oder den Betreiber) wird dargestellt, dass mikrobiologische Parameter in der Praxis nicht geeignet sind, dem Badbetreiber (oder dem Gesundheitsamt) als sofort verfügbare Indikatoren für die Qualität des Badebeckenwassers zu dienen.

Dies führt zu der Empfehlung, dass die Gehalte an freiem und gebundenem Chlor in Verbindung mit dem pH-Wert anstelle der mikrobiologischen Befunde als primärer Indikator für eine einwandfreie Badewasserqualität eingeführt werden sollten - neben den vorgesehenen technischen Anforderungen an die Badewasseraufbereitung. Bei entsprechender Überwachungshäufigkeit dieser Parameter kann die Untersuchungshäufigkeit für mikrobiologische Parameter im Badebeckenwasser erheblich verringert werden. Demgegenüber sollte die Einführung ergänzender mikrobiologischer Untersuchungen im Filtrat vor der Desinfektionsmitteldosierstelle zur Überprüfung der mikrobiellen Besiedlung bei Einsatz von Ein- und Mehrschichtfiltern, wie sie sich bei der Legionellenprophylaxe durchaus bewährt haben, fachlich diskutiert werden.

Abstract

In April 2002, a new draft regarding the quality of the water of public swimming pools in Germany was published. This draft was adapted to the new regulations for drinking water in respect of its structure and regulations. Microbiological tests for assessing the quality of bathing water are given priority.

With regard to basic differences in facilities for drinking water and such for bath water and to legal aspects, many data (n = 14,425 data) on the practical experience of public health authorities are presented, obtained during the last few years. With regard to the data and in respect of the great delay between sampling and obtaining the results it is concluded that microbiological methods are inappropriate parameters for rapid assessment of the quality of bath water.

Hence it is recommended to implement the evaluation of disinfection by chlorination including pH as an indicator for the quality of a bath water, parallel to the guidelines on technical standards. A high frequency of chlorination testing can markedly reduce the number of microbiological tests. Additionally, microbiological tests of the filtrate before disinfection by chlorination are recommended. This procedure has proved successful in legionella control.

Literatur

1 Wir danken den Kollegen aus den anderen Ämtern für die Bereitstellung der Befunde und die Zustimmung zur Publikation. Unser Dank gilt ebenso den Mitarbeitern und Kollegen unserer Abteilung.

2 In Schwimmbädern gibt es neben den Infektionsmöglichkeiten beim Schwimmen noch Infektionsmöglichkeiten durch Kontakt mit Barfuß-, Sitz- und Liegeflächen und vor allem auch durch den Gebrauch von erwärmtem Trinkwasser beim Duschen, die möglicherweise in ihrer Häufigkeit (z.B. Fußpilz und Dornwarzen) oder Schwere (Legionellen-Pneumonie) die rein badewasserbürtigen Infektionen sogar übertreffen. Es erscheint dringend notwendig, die Praxis der Flächendesinfektion in Schwimmbädern zu validieren sowie die Frage zu diskutieren, warum die Trinkwasserverordnung im Gegensatz zum Entwurf der SchBadebwV keinen Grenzwert für Legionellen kennt, wo doch das Infektionsrisiko beim Duschen erheblich höher liegt als beim Baden in legionellenhaltigem Beckenwasser. Zu beiden Themenbereichen werden im Stadtgesundheitsamt Frankfurt derzeit Untersuchungen und Auswertungen durchgeführt, die zu gegebener Zeit publiziert werden sollen.

Dipl.-Ing. Wolfgang Hentschel

Abteilung Umweltmedizin und Hygiene, Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main

Braubachstraße 18-22

60311 Frankfurt/M.

Email: wolfgang.hentschel@stadt-frankfurt.de