Zusammenfassung
Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung erschienen in Deutschland zwischen
1988 und 1998 als Konkurrenten um Einflussmöglichkeiten, staatliche Förderung und
Zuweisung von Ressourcen. Nachdem jedoch der Arbeitsschutz infolge der europarechtlichen
Entwicklung aktualisiert und auf den Stand der Zeit gebracht worden ist, können nunmehr
nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler Ebene zwischen beiden Aufgaben
Beziehungen gegenseitig ergänzender Kooperation hergestellt werden. Damit kann die
betriebliche Gesundheitsförderung auf das System der Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
des Arbeitsschutzes zurückgreifen und dieser wiederum von der offenen Sicherheitskommunikation
der Gesundheitsförderung profitieren. Durch diese Kooperation können neue arbeitswissenschaftliche
Erkenntnisse erprobt und gesichert werden, so dass wiederum der Rahmen des verpflichtenden
Arbeitsschutzes aktualisiert und modernisiert werden kann.
Abstract
Between 1988-1998 in Germany Occupational Safety and Health (OSH) rivalled with Workplace
Health Promotion (WHP). Now that European legislation has influenced modernisation
of the German OSH, both can embark on useful cooperation. Safety Services and personnel
are required to evaluate risk assessment accurately; the results can be helpful for
WHP. Safety communication and workers’ participation will explore and ensure new avenues
in WHP and - in consequence - scientific knowledge concerning work. This knowledge,
in turn, can now support modern OSH.
Schlüsselwörter
Arbeitsschutz - betriebliche Gesundheitsförderung - Mitbestimmung
Key words
Occupational safety and health - workplace health promotion - co-determination
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Gründungsprofessur Zivilrecht II Bürgerliches Recht, Deutsches und europäisches Arbeits-,
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Halle-Wittenberg
Universitätsplatz 10A
06108 Halle/S.
eMail: kohte@jura.uni-halle.de